13 Neuinfektionen – Märkischer Kreis koordiniert Schnellteststellen: Interessierte gesucht

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Märkischer Kreis. (pmk) Ärzte, Apotheker sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen dürfen ab sofort die sogenannten „Bürgertestungen“ – also kostenlose Corona-Schnelltests – durchführen. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises unterstützt bei der Koordination weiterer Teststellen.

Mit einer Neufassung der Coronavirus-Testverordnung hat der Bund die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen. Für die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen hat das Land eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt, dass unter anderem Ärzte, Apotheker, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie andere Leistungsanbieter ab sofort die neuen, kostenlosen Schnelltests für die Bürgerinnen und Bürger im Märkischen Kreis anbieten und abrechnen können. Dafür müssen gewisse Anforderungen erfüllt werden, darunter Schutzmaßnahmen und Hygienestandards. Werden sie erfüllt, erhalten die jeweiligen Stellen eine „Beauftragung“ vom Kreis. Sie können dann 18 Euro pro Test mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Land NRW abrechnen. Zusätzlich zahlt das Land pro Teststelle 1.000 Euro an Anschubfinanzierung sowie darüber hinaus 1000 Euro monatlich.

Interessierte sind ab sofort aufgerufen, sich beim Kreis zu melden. Um die Wege hierfür kurz zu halten und schnell Teststellen einrichten zu können, wird darum gebeten, sich per E-Mail an den Kreis zu wenden: testzentren@maerkischer-kreis.de. Weitere Informationen kommen dann zurück.

Laut Allgemeinverfügung gelten alle Einrichtungen ab sofort als beauftragt, die bislang noch nicht vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Schnelltests beauftragt waren, aber bereits vor dem 8. März 2021 Schnelltests durchgeführt haben. Das gilt solange, bis eine weitere Beauftragung durch das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises erteilt worden ist. Wer im Rahmen dieser Schnelltestungen kostenlos testet, muss das dem Gesundheitsamt melden. Außerdem ist man verpflichtet, die Anzahl der Schnelltests sowie die positiven Tests zu dokumentieren und dem Kreis zu melden. Denn: Positive Tests müssen durch einen PCR-Test verifiziert werden. Betroffene müssen umgehend in Quarantäne.

Wer jetzt neu in die Bürgertestungen einsteigen will, benötigt zuvor die Beauftragung vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises. „Wir wollen schnell und unbürokratisch die Mindestanforderungen, die vom Land veröffentlicht wurden, erfüllen und Teststellen beauftragen“, sagt Volker Schmidt, Leiter des Fachbereichs Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz im Kreishaus Lüdenscheid. Ziel sei es, zeitnah kreisweit ein wohnortnahes und niederschwelliges Angebot für die Durchführung der Bürgertestungen zu schaffen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte in diesem Zusammenhang allerdings betont, dass die flächendeckende Testinfrastruktur Zeit benötige. Schnelltests für alle stünden nicht sofort zur Verfügung. Das Land sieht einen stetigen Ausbau der Teststruktur vor.

13 Neuinfektionen

Märkischer Kreis. (pmk) In den letzten 24 Stunden sind beim Märkischen Kreise 13 positive Coronanachweise eingegangen. Nach Berechnungen des Robert-Koch-Instituts liegt der Sieben-Tages Inzidenzwert bei 126,3.

Das Gesundheitsamt meldet seit Montag 13 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Insgesamt stehen derzeit 728 Infizierte unter häuslicher Quarantäne – 76 Personen weniger als gestern. Ebenfalls in Quarantäne befinden sich 1.886 Kontaktpersonen. In den letzten sieben Tagen haben sich nach Berechnungen des Robert-Koch-Instituts 126,3 Menschen pro 100.000 Einwohner mit dem Virus angesteckt. Am Montag wurden dem Märkischen Kreis 203 Neuinfektionen gemeldet. Die 13 neuen Coronanachweise verteilen sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Hemer (+ 2), Iserlohn (+ 6), Kierspe, (+1), Lüdenscheid (+ 1), Menden (+ 1) und Plettenberg (+ 2).

Die Gesundheitsdienste planen für heute 399 Coronatests, davon 141 an der Teststation Lüdenscheid, 94 an der Teststation in Iserlohn und 164 Personen werden von den mobilen Teams des Kreises getestet. In den Krankenhäusern werden zurzeit 124 COVID-19 Patienten behandelt, davon 23 intensivmedizinisch. 13 müssen beatmet werden. In Pflegeeinrichtungen sind 25 Bewohner mit dem Coronavirus infiziert, 32 Beschäftigte befinden sich in häuslicher Quarantäne. In Schulen sind aktuell 13 und in Kitas 17 Coronafälle bekannt; 31 in sonstigen Einrichtungen wie beispielsweise Pflegeschulen, Feuerwehren und Firmen.

Seit Beginn der Pandemie im Februar 2020 wurden 12.384 positive Coronanachweise aktenkundig. 11.389 Menschen haben den Virus bereits überwunden. 267 Männer und Frauen sind in Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben.

Weitere Informationen unter kreis.mk/corona oder unter www.land.nrw/corona

Die Zahlen für die Städte und Gemeinden:
• Altena: 15 Infizierte, 459 Gesundete, 37 Kontaktpersonen und 17 Tote
• Balve: 5 Infizierte, 219 Gesundete und 10 Kontaktpersonen und 2 Tote
• Halver: 31 Infizierte, 507 Gesundete, 70 Kontaktpersonen und 5 Tote
• Hemer: 56 Infizierte, 860 Gesundete, 158 Kontaktpersonen und 17 Tote
• Herscheid: 10 Infizierte, 101 Gesundete, 14 Kontaktpersonen und 3 Tote
• Iserlohn: 206 Infizierte, 2.568 Gesundete, 435 Kontaktpersonen und 51 Tote
• Kierspe: 22 Infizierte, 567 Gesundete, 46 Kontaktpersonen und 9 Tote
• Lüdenscheid: 161 Infizierte, 1.888 Gesundete, 493 Kontaktpersonen und 47 Tote
• Meinerzhagen: 18 Infizierte, 880 Gesundete, 91 Kontaktpersonen und 17 Tote
• Menden: 89 Infizierte, 1.297 Gesundete, 210 Kontaktpersonen und 39 Tote
• Nachrodt-Wiblingwerde: 10 Infizierte, 185 Gesundete, 19 Kontaktpersonen und 7 Tote
• Neuenrade: 1 Infizierte, 349 Gesundete und 22 Kontaktpersonen und 2 Tote
• Plettenberg: 68 Infizierte, 625 Gesundete, 129 Kontaktpersonen und 17 Tote
• Schalksmühle: 6 Infizierte, 240 Gesundete, 21 Kontaktpersonen und 5 Tote
• Werdohl: 30 Infizierte, 644 Gesundete, 131 Kontaktpersonen und 29 Tote

Hinweis: Während der Kontaktermittlung können sich Änderungen beispielsweise in Bezug auf Wohnorte ergeben. Diese Fälle werden rückwirkend in der Meldung an das LZG angepasst, sodass die Anzahl der Neuinfizierten alleine anhand der Berechnung aus der Anzahl der Infizierten, der Genesenen und der Verstorbenen nicht erfolgen kann.

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