
Iserlohn. (IN) Am heutigen Mittwoch haben starke Schneefälle schon am Morgen für schwierige Verkehrsverhältnisse rund um die Waldstadt gesorgt. Weitere teils heftige Schneefälle haben die Lage im Tagesverlauf nicht gerade verbessert, obwohl die Räumdienste dauerhaft im Einsatz waren. Im Tagesverlauf kam es zu diversen Blechschäden, die aber zumeist glimpflich ohne Schwerverletzte abliefen. Die in der kommenden Nacht erwarteten frostigen Temperaturen könnten für weitere Behinderungen durch Glätte am Donnerstag sorgen. Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten mit der gebotenen Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr zu agieren.
Wir haben einige Eindrücke vom heutigen Wintertag gesammelt und in einer Fotostrecke online gestellt.
Ordnungsamt informiert zum Winterdienst auf Gehwegen
Iserlohn. (PM Stadt Iserlohn) Mit Einbruch des Winters beginnt wieder die Schneeräum- und Streupflicht auf den Gehwegen. Das Ordnungsamt der Stadt Iserlohn gibt daher einige Informationen zum Winterdienst:
Schnee und entstandene Glätte müssen von den Grundstückseigentümern unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden, und zwar montags bis freitags zwischen 7 und 20 Uhr, samstags zwischen 8 und 20 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am folgenden Morgen, montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr, zu beseitigen.
Die Gehwege sind in einer Breite von mindestens einem Meter vom Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Anstelle von Auftausalzen, chemisch wirkenden Mitteln oder Mischungen solcher Stoffe sollen umweltfreundliche Streumittel wie Sand, Splitt, Holzspäne oder Granulat verwendet werden. Salz soll nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel auf vereisten Treppen oder im Bereich von Bushaltestellen eingesetzt werden. Das Streugut darf keine für Haustiere oder Straßen schädliche Bestandteile haben. Streugutrückstände müssen sobald wie möglich wieder beseitigt werden.
Wer selbst verhindert ist, seiner Streu- und Räumpflicht nachzukommen, muss rechtzeitig dafür sorgen, dass andere Personen die Pflicht wahrnehmen.
Fotostrecke zu den Schneefällen in Iserlohn
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