Schwerte. (PM Bahn) Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Schwerte nahezu 1.000 Gebäude und Wohnungen ermittelt, die den zulässigen Lärmgrenzwert überschreiten und vor 1974 erbaut wurden. Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, z.B. dem Einbau von Schallschutzfenstern. Bis 2015 werden die Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Schwerte durchgeführt.
Aktuell erhalten die betroffenen Eigentümer durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die erforderlichen Unterlagen, um ihre Teilnahme am Programm anzumelden. Nach Rückantwort wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Als Resultat erhalten die Eigentümer anschließend eine schalltechnische Objektbeurteilung kostenlos zugesendet. Auf dieser Basis entscheidet der Eigentümer über eine mögliche Realisierung. Der Bund übernimmt 75 % der förderfähigen Kosten.
Mit dem Bau der Schallschutzwände wurde bereits eine Maßnahme des Lärmsanierungsprogramms in Schwerte begonnen.
Das Programm
Seit 1999 wird das Lärmsanierungsprogramm von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch im bestehenden Schienennetz umzusetzen. Aktuell stehen dem Programm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Bundesweit sind aktuell in 1.485 Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von 25 % der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Gebäudes verbunden sind.
Tags Deutsche Bahn AG Schallschutz Schwerte
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