Landesregierung setzt Förderung der praxisintegrierten Ausbildung in der Kinderpflege fort

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Düsseldorf. (PM Landesregierung NRW) Alle Kinder in Nordrhein-Westfalen haben ein Recht auf beste Bildung. Gut ausgebildetes Personal spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Das Familienministerium verstärkt daher seine Bemühungen zur Personalgewinnung für die Kindertagesbetreuung und ermöglicht ab dem Schuljahr 2023/24 die Förderung weiterer rund 900 Ausbildungsplätze zur staatlich geprüften Kinderpflegerin beziehungsweise zum staatlich geprüften Kinderpfleger.

Bisherige Kitahelferinnen und -helfer sowie weitere Interessierte können mit der praxisintegrierten Ausbildung in der Kinderpflege eine Qualifikation für die pädagogische Arbeit in Kitas erwerben und dauerhaft dort arbeiten. Die Landesregierung stellt für das Förderprogramm im Zeitraum von 2023 bis 2024 rund elf Millionen Euro zur Verfügung. Die praxisintegrierte Ausbildung wird ab dem ersten Tag vergütet.

„Die Qualität in der frühkindlichen Bildung steht und fällt mit gut ausgebildetem Personal. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wollen wir Zugänge zu diesem Berufsfeld für mehr Menschen eröffnen. Qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung für die Kleinsten ist die Grundlage, um Chancengerechtigkeit und ein gutes Aufwachsen für alle Kinder zu ermöglichen. Die praxisintegrierte Ausbildung in der Kinderpflege als Teil unseres Maßnahmenpakets gegen den Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung ist eine attraktive Ausbildungsoption und gleichzeitig eine direkte Unterstützung für die pädagogischen Fachkräfte. Ich freue mich, dass unser Angebot mit rund 900 Anmeldungen so gut angenommen und nahezu ausgeschöpft wird“, erklärte Familienministerin Josefine Paul.

Die Träger von Kindertageseinrichtungen können eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Da die Berufskollegs nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind, ist dieser Bildungsgang auch für Umschülerinnen und Umschüler offen.

Voraussetzungen für die Ausbildung zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger sind mindestens ein Hauptschulabschluss, ein Arbeitsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab Beginn des neuen Kitajahres am 1. August 2023 über die Laufzeit von zwei Jahren sowie ein entsprechender Schulplatz an einer Berufsfachschule bzw. an einem Berufskolleg.




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