
Düsseldorf. (PM BdStz) Mit der Stadt Olpe und den Gemeinden Wenden und Finnentrop haben drei Kommunen die Grundsteuer B zwar erhöht, dennoch ist der Durchschnitt im Kreis Olpe relativ niedrig.
Im Hochsauerlandkreis hat sogar keine einzige Kommune die Grundsteuern erhöht. Im Gegenteil hat mit Meschede sogar eine Stadt den Hebesatz von 475 um 25 Prozentpunkte auf 450 gesenkt.
Vier Kommunen im Oberbergischen Kreis weisen eine höhere Wohnsteuer auf als im Vorjahr. Dadurch erhöhte sich auch der Durchschnitt um vier Punkte auf 632. Im Märkischen Kreis erhöhten Halver und Kierspe den Hebesatz, während mit Erndtebrück, Kreuztal, Neunkirchen und Wilnsdorf gleich vier Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein die Grundsteuer teils kräftig nach oben justierten.
Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des BdSt NRW, mahnt: „Vor allem in den aktuellen Zeiten, geprägt von einer hohen Inflation und hohen Energiepreisen, sollten die Städte und Gemeinden die Menschen und Unternehmen vor Ort nicht zusätzlich mit zu hohen Abgaben belasten. Diese an den Bürgerinnen und Bürgern orientierte Steuerpolitik sollte über Kreise hinweg verfolgt werden. Der Kreis Olpe geht hier mit gutem Beispiel voran und im Hochsauerlandkreis wird deutlich, dass auch nach unten nachkorrigiert werden kann. Die anderen Nachbarkreise sollten da jeweils nachjustieren.“
Hintergrund
Der Bund der Steuerzahler NRW erfasst jährlich die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuern in Nordrhein-Westfalen. Vor allem die Grundsteuer B steht dabei im Fokus, weil sie sowohl Hauseigentümer als auch Mieter – durch die Umlagemöglichkeit – betrifft.
Mit Blick auf die anstehende Grundsteuerreform 2025 hat der Bund der Steuerzahler bereits mehrfach die Sorge geäußert, dass Kommunen ihre Hebesätze anheben, damit sie mit einem höheren Steueraufkommen in die Umrechnung für die neuen Hebesätze kommen. Deshalb fordert der BdSt, dass zur Berechnung der neuen Hebesätze der Durchschnittswert der letzten vier Jahre zu Grunde gelegt wird. Dadurch würde dem Gebot der Aufkommensneutralität angemessen Rechnung getragen werden.
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