Kita-Karten versandt – Anmeldungen in Kindertageseinrichtungen vom 2. bis 17. November möglich – Eltern haben die Wahlmöglichkeit zwischen KiTa und familiärer Kindertagespflege

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Iserlohn. (PM Stadt Is. / Is.-Nachrichten) Das Jugendamt der Stadt Iserlohn verschickt derzeit Infobriefe mit den sogenannten Kita-Karten an alle Eltern, deren Kinder zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August 2024 zwei oder drei Jahre alt sind (Geburtszeitraum: 01.08.2021 bis 31.07.2022).

Die Kita-Karte wird für die Anmeldung in einer Iserlohner Kindertagesstätte benötigt und gilt für das Kindergartenjahr 2024/2025. Jüngere Kinder brauchen für die Aufnahme in eine Kita noch keine Kita-Karte. Die Eltern können die Karte nachreichen, sobald sie ihnen in den Folgejahren zugeht.

Vom 2. bis 17. November können Eltern ihr Kind nun in einer Iserlohner Kindertagesstätte ihrer Wahl anmelden oder vormerken lassen. Bis zum Jahresende erhalten sie dann Nachricht, ob ihr Kind in der gewünschten Kita aufgenommen werden kann oder ob sie eine andere Einrichtung auswählen müssen. Die Kita-Karte verbleibt in der Kita, die das Kind aufnehmen wird.

Eltern, die keine Kita-Karte bekommen haben oder deren Karte zum Beispiel verloren gegangen ist, können sich beim Jugendamt mit Anke Göcking im Hansahaus (Hans-Böckler-Straße 25, Telefon 02371 217-2163, E-Mail: anke.goecking@iserlohn.de) in Verbindung setzen.

Eine Übersicht über die Iserlohner Kitas und viele weitere Informationen finden Interessierte auf der städtischen Internetseite www.iserlohn.de unter den Menüpunkten Leben in Iserlohn / Jugend & Familie / Kindertagesstätten und Kindertagespflege.

Oftmals können KiTa-Leitungen schon bei einem Info-Besuch in einer KiTa sagen, wieviele Plätze sie im U3 / Ü3 Bereich im kommenden Jahr frei haben. Die Anzahl der Abgänger in die Schule und die Belegung von freiwerdenden Plätzen durch Geschwisterkinder ist oft schon vorzeitig absehbar.

Eltern haben die Wahl zwischen KiTa und Kindertagespflegeseinrichtung

Glücklicherweise besteht für Eltern generell die freie Wahlmöglichkeit einen Platz (in der Regel für unter Dreijährige) bei einer Tagesmutter / Tagesvater oder in einer KITA zu erhalten. Entgegen der oftmals geäußerten Meinung ist es also keineswegs verpflichtend sein Kind in einer KiTa anzumelden. Häufig erweist sich gerade für die Ein- bis Dreijährigen Kinder die kleinere Gruppe bei einer Tagesmutter / Tagesvater als vorteilhafter, weil sich der junge Sprößling so erst einmal ganz langsam an Tagesabläufe und das Miteinander mit anderen Kindern gewöhnen kann.

Kindertagespflegestellen (Tagesmutter) bieten eine Betreuung in familiärer Atmosphäre und sind den Kindertageseinrichtungen auch rechtlich völlig gleich gestellt. Mehr Infos auch unter anderem hier: kiwi-iserlohn.de

Der Elternbeitrag für die Betreuung der Kinder richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien. Dabei ist das Einkommen ebenso maßgebend, wie die Betreuungsart und das Alter des Kindes (über bzw. unter drei Jahren).

In aller Regel können die Eltern wählen, ob sie ihr Kind 25, 35, oder 45 Stunden betreuen lassen möchten. 45 Stunden-Plätze sind in erster Linie berufstätigen Eltern vorbehalten.

Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.




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