Iserlohn. (PM Stadt Is.) Nachdem der Abschluss eines Auflösungsvertrages mit einem ehemaligen Mitarbeiter des Ordnungsamtes im letzten Jahr große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren hatte, hat die Stadt Iserlohn gegen diesen Mitarbeiter Anfang April Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben, um die Rückzahlung der Abfindungssumme zu erreichen.
Damit setzt die Stadt den Auftrag von Politik und Kommunalaufsicht um, den Abfindungsbetrag zurückzuholen. Das Verfahren ist in zwei Abschnitte unterteilt. Bei einer Verhandlung in dieser Woche geht es in einem ersten Schritt um die Sicherstellung der Abfindungssumme zu Gunsten der Stadt Iserlohn.
Im zweiten Termin, der im Juni stattfinden wird, wird die Wirksamkeit des Auflösungsvertrages überprüft.
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