Donnerstag , 12 März 2026

Bundestagswahl am 24. September: Wichtige Hinweise für Briefwähler und Wahl im Wahllokal!

Iserlohn. (PM Stadt Is.) In gut einer Woche findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Wer noch Briefwahl beantragen möchte, muss sich sputen: Bis Freitag, 22. September, um 18 Uhr, müssen alle Anträge beim Wahlamt eingegangen sein. Online kann die Briefwahl noch bis Mittwoch, 20. September, 14 Uhr, beantragt werden (www.iserlohn.de).

Bislang hat die Stadt Iserlohn rund 14 400 Briefwahlunterlagen verschickt oder vor Ort im Briefwahlbüro ausgehändigt.

Die Stadt Iserlohn weist darauf hin, dass bei der Auszählung der Briefwahlstimmen nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden können, die bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sind.

Briefwähler sollten daher folgendes bedenken:
Wer seine Briefwahlstimme postalisch übersenden möchte, muss dies mit dem roten Wahlbrief tun. Dieser wird durch die Deutsche Post AG kostenlos befördert. Man sollte jedoch den Postweg berücksichtigen.

Die persönliche Stimmabgabe per Briefwahl direkt im Briefwahlbüro im Rathaus Schillerplatz (Eingang Lange Straße, Zimmer U- 205) ist in der kommenden Woche noch zu folgenden Zeiten möglich: Montag bis Mittwoch 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr.

Am Wahlsonntag, 24. September, können Wahlbriefe bis spätestens 18 Uhr (letzte Leerung!) in einen der Hausbriefkästen der Stadt Iserlohn eingeworfen werden, und zwar
• am Rathaus I (Haupteingang Schillerplatz 7 oder Eingang Lange Straße)
• am Rathaus II, (Haupteingang Werner-Jacobi-Platz oder Eingang Nordstraße)
• beim Bürgerservice Letmathe (Von-der-Kuhlen-Straße 14)
• beim Bürgerservice Hennen (Hennener Bahnhofstraße 20a)

In Wahllokalen nur persönliche Stimmabgabe

Wer keine Briefwahl beantragt hat und seine Stimme am Wahlsonntag im Wahllokal abgeben möchte, sollte nach Möglichkeit die zugesandte Wahlbenachrichtigung mitbringen. Dies erleichtert dem Wahlvorstand die Durchführung des Wahlgeschäftes und hilft, Wartezeiten bei der Stimmabgabe zu vermeiden.

Rote Wahlbriefe dürfen in den Wahllokalen nicht angenommen werden! Hier ist nur die persönliche Stimmabgabe möglich. Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird im Wählerverzeichnis automatisch mit einer Kennung gesperrt. Wer gesperrt ist, darf im Wahllokal nur zur Wahl zugelassen werden, wenn er dem Wahlvorstand seinen mit den Briefwahlunterlagen zugesandten Wahlschein vorlegen und sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann. Dies ist in allen Wahlbezirken des Wahlkreises 150, Märkischer Kreis II, möglich.

Wer einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragt, aber nicht erhalten hat, sollte sich unbedingt rechtzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. In diesen Fällen darf bis spätestens 22. September, 12 Uhr, ein Ersatz ausgestellt werden.

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