
Mit den Seitenradarmessgeräten können aktuelle Gegebenheiten, zum Beispiel an einer Unfallstrecke oder bei Beschwerden über Lärm oder Raser, gemessen werden. Erfasst werden jeweils die Anzahl der Fahrzeuge, die Geschwindigkeiten und die Fahrzeuglängen. Daraus lassen sich Rückschlüsse über die Belastung einer Straße zum Beispiel durch Schwerlastverkehr ziehen. Die an einem dieser Kästen erfassten Geschwindigkeiten können nicht, wie bei einer Messung mit dem Radarwagen, einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden. Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben also ohne Folgen für die Fahrer, da nicht „geblitzt“ wird.
Eines dieser mit Vorhängeschlössern gesicherten Messgeräte wurde kürzlich bei einem Einsatz an der L 680 (Sümmerner Straße / Bräukerweg) zwischen Menden und Iserlohn gestohlen. Der Diebstahl wurde bei der Kreispolizeibehörde zur Anzeige gebracht.
Damit wurde nicht nur der städtische Haushalt geschädigt (Kosten von etwa 2 500 Euro), auch die für die Bewertung der unfallträchtigen Strecke notwendigen Daten sind weg.
Der Diebstahl oder das Beschädigen eines solchen Gerätes nützt keinem: Da kein Foto gemacht und kein Kennzeichen gespeichert wird, bliebe eine eventuelle Geschwindigkeitsüberschreitung ungestraft. Das Fehlen von Messdaten schadet jedoch der Allgemeinheit.
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