Die asiatische Hornisse breitet sich aus – So erkennt man die invasive Art

Grafik: Dr. Otto Boecking, Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Märkischer Kreis. (IN / PMK) Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax), die aus Südostasien stammt, breitet sich derzeit schnell in Nordrhein-Westfalen aus und stellt eine Bedrohung für die heimische Tierwelt und Honigbienen dar.

Obwohl ihre Stiche für Nicht-Allergiker ungefährlich sind, ist es wichtig, diese invasive Art zu erkennen und zu melden, um Management-Maßnahmen zur Eindämmung zu unterstützen. Hier sind die wichtigsten Erkennungsmerkmale und Schritte zur Meldung:

Erkennungsmerkmale der Asiatischen Hornisse

  1. Größe und Körperbau:
    • Arbeiterinnen: bis zu 2,5 cm lang.
    • Königinnen: bis zu 3 cm lang.
    • Etwas kleiner als die heimische Europäische Hornisse (Vespa crabro), deren Arbeiterinnen bis zu 3 cm und Königinnen bis zu 3,5 cm erreichen.
  2. Farbgebung:
    • Dunkel schwarz gefärbt, besonders im Vergleich zur heimischen Hornisse.
    • Die heimische Hornisse hat einen gelb-schwarz gemusterten Hinterleib, was bei der Asiatischen Hornisse fehlt.

Meldeverfahren

  1. Fotobeleg:
    • Ein Foto der gesichteten Hornisse an das Neobiota-Portal des Landes NRW senden.
    • Nutzung der App „ArcGIS Survey123“ (verfügbar in App Stores), um Standortdaten und Bildmaterial direkt vom Fundort zu übermitteln.
  2. Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde:
    • Melden Sie Sichtungen auch direkt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises.
    • E-Mail: landschaft@maerkischer-kreis.de
    • Geben Sie genaue Standortangaben und, wenn möglich, die Flugrichtung der Tiere an.

Weitere Informationen

Es ist wichtig, die Asiatische Hornisse korrekt zu identifizieren, um Missverständnisse zu vermeiden und den Schutzstatus der heimischen Hornissenarten zu wahren. Unnötige Zerstörungen von Nestern und Tötungen von Königinnen sind zu vermeiden, da dies gegen den Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) verstößt.




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