Änderungen zum Wunschkennzeichen sind wieder möglich – Gebühren betragen etwa 50 Euro

ennzeichenänderungen beziehungsweise „Umkennzeichnungen“ sind, sofern gewünscht, wieder möglich. – © Hannah Heyn / Märkischer Kreis

Märkischer Kreis. (RST / PMK) Ab sofort ist es im Märkischen Kreis wieder möglich, das Kennzeichen von Fahrzeugen auf ein Wunschkennzeichen zu ändern, nachdem diese Möglichkeit aufgrund eines Cyberangriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister „Südwestfalen-IT“ längere Zeit eingeschränkt war.

Die Bürgerbüros in Lüdenscheid und Iserlohn bieten diese Umkennzeichnungen nun wieder an.

Für die Änderung werden folgende Dokumente benötigt:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Gültige Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung
Bisherige Kennzeichenschilder
Ausweiskopie und Vollmacht des Fahrzeughalters

Die Gebühren für die Umkennzeichnung betragen etwa 50 Euro, wobei bei Leasingfahrzeugen zusätzliche Kosten anfallen können. Kennzeichenschilder müssen separat erworben werden.

Termine können online unter terminvergabe.maerkischer-kreis.de oder telefonisch unter 02351 966-60 gebucht werden. Aufgrund begrenzter Kapazitäten kann es zu Engpässen kommen, aber regelmäßig werden neue Termine verfügbar gemacht.



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