Freitag , 19 Dezember 2025

FIFA hebt Registrierungssperre gegen den FC vorzeitig auf

FC Fans – © Sportfoto-Sale (MK)

Köln. (PM FC) Die FIFA hat diese Woche die gegen den FC verhängte Registrierungssperre vorzeitig mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Hintergrund dieser Entscheidung des Weltverbands ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall des Ex-Profis Lassana Diarra.

Durch die vorzeitige Aufhebung der Registrierungssperre, die zum 31. Dezember 2024 ohnehin regulär ausgelaufen wäre, dürfte der 1. FC Köln theoretisch mit sofortiger Wirkung vertragslose Spieler verpflichten und für den Spielbetrieb registrieren.

Nachdem der Spieler Jaka Cuber Potocnik im Januar 2022 vom 1. FC Köln unter Vertrag genommen worden war, bejahte die FIFA mit Urteil vom 1. Februar 2023 einen Vertragsbruch des Spielers. Zugleich nahm die FIFA an, dass der 1. FC Köln nicht hinreichend belegen konnte, den Spieler nicht zu diesem Vertragsbruch angestiftet zu haben. Deshalb wurde eine für zwei Transferperioden gültige Registrierungssperre gegen den 1. FC Köln ausgesprochen. Nachdem der FC Ende Mai 2023 für die anstehende Sommer-Transferperiode zunächst eine temporäre Aussetzung der Sperre erwirkt hatte, bestätigte der Internationale Sportgerichtshof CAS die FIFA-Entscheidung am 21. Dezember 2023, wodurch die Sperre wieder in Kraft trat.

Im Fall Diarra entschied der EuGH am 4. Oktober 2024, dass die Rechtsgrundlagen im FIFA-Transferreglement, auf denen die Verurteilung des 1. FC Köln basiert, europarechtswidrig sind. Dies gilt insbesondere auch für die FIFA-Regelung zur Beweislastumkehr, wonach der neue Club eines Spielers beweisen muss, dass er diesen nicht zu einem Vertragsbruch angestiftet hat. Schon gegenüber der FIFA und dem CAS hatte der FC immer wieder die Ansicht vertreten, dass diese Regelung unangemessen und letztlich rechtswidrig ist. Zuletzt brachte der FC im Juni 2024 diese Ansicht auch in einem Gnadengesuch gegenüber der FIFA vor, welches jedoch ebenfalls abgelehnt wurde. Der EuGH hat die vom 1. FC Köln vertretene Rechtsauffassung nun ausdrücklich bestätigt und damit der gegen den FC ausgesprochenen Registrierungssperre die Rechtsgrundlage entzogen.

FC vermarktet sich ab 2026 wieder selbst
Strukturen im Bereich Marketing & Vertrieb werden neu ausgerichtet

Der 1. FC Köln wird sich ab dem 1. Juli 2026 wieder in Eigenregie vermarkten. Im Jahr 2001 hatte der FC die Vermarktungsrechte an IMG Deutschland vergeben, 2014 übernahm die Agentur Infront Germany GmbH, deren Vertrag mit dem FC am 30. Juni 2026 endet. Die Vermarktung beinhaltet alle Werberechte rund um den 1. FC Köln, wie z.B. das Haupt- und Trikotsponsoring, das Namensrecht am Stadion, jegliche Stadionwerbung, digitale Werbung sowie auch alle Hospitality-Angebote.

„Wir freuen uns sehr, dass wir den FC nach 25 Jahren erstmals wieder in Eigenregie vermarkten werden. Dieser Schritt zahlt auf unseren zentralen Wert der Selbstbestimmtheit ein und wird die Beziehungen zwischen dem FC und seinen Partnern weiter stärken. Im Zuge der Professionalisierung auf allen Geschäftsfeldern sind wir nach Jahren der finanziellen Konsolidierung in der Lage, diesen wichtigen Entwicklungsschritt im Bereich der Vermarktung selbstbewusst zu gestalten“, sagt FC-Präsident Dr. Werner Wolf.

„Die Wiederaufnahme der Vermarktung aus eigener Hand bietet uns die Möglichkeit, die Strukturen im Bereich Marketing & Vertrieb im Geißbockheim neu auszurichten. Wir freuen uns darauf, in Zukunft im direkten Austausch mit unseren Partnern zu arbeiten“, erklärt FC-Geschäftsführer Markus Rejek. „Wir danken dem Team von Infront für die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit. In enger Kooperation und einem partnerschaftlichen Miteinander ist es gelungen, die Erlöse in der Vermarktung deutlich zu steigern. Diese positive Entwicklung werden wir auch in den verbleibenden anderthalb Jahren gemeinsam mit unserem Vermarktungspartner Infront Germany wie gewohnt fortsetzen.“

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