Informationen rund um die Stichwahl am 28. September

Kommunalwahl 2025 in Iserlohn.
© Stadt Iserlohn / Pressestelle

Iserlohn. (PM Stadt Is.) Das Wahlamt der Stadt Iserlohn informiert über die Regelungen zur Stichwahl am Sonntag, 28. September 2025.

Im Allgemeinen läuft die Stichwahl so wie der erste Wahl-Durchgang ab. Bürgerinnen und Bürger, die zur Hauptwahl auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen mit beantragt haben, erhalten die Unterlagen automatisch zugesendet.

Wahlbenachrichtigungen werden nicht neu verschickt, es gilt die erste Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl. Sollte diese ursprüngliche Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl nicht mehr vorhanden sein, haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, am Wahlsonntag ihren amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, um in ihrem Wahllokal wählen zu können.

Wer die Briefwahl zur Stichwahl noch kurzfristig beantragen möchte, kann dies bis Dienstag, 23. September, wie folgt tun:
• Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung unkompliziert über den aufgedruckten QR-Code sowie bis einschließlich Dienstag, 23. September, online über die Internetseite der Stadt Iserlohn, www.iserlohn.de.
• Persönlich bis Freitag, 26. September, 15 Uhr, in den beiden Briefwahlbüros. Diese befinden sich im Stadthaus Dröscheder Feld (Max-Planck-Straße 5b, Erdgeschoss, 58638 Iserlohn) und in der „Alten Post“ (Theodor-Heuss-Ring 5, Erdgeschoss, 58636 Iserlohn). Die Öffnungszeiten sind jeweils montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 7 bis 12 Uhr.
• Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und – sofern noch vorhanden – der ausgefüllte Briefwahlantrag, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wird. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden sein, reicht es aus, einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Wer persönlich ins Briefwahlbüro kommt, kann sich die Briefwahlunterlagen dort aushändigen lassen oder gleich vor Ort wählen.
• Persönlich durch eine schriftlich (auf der Wahlbenachrichtigung) bevollmächtigte Person. Soll diese Person die Briefwahlunterlagen auch ausgehändigt bekommen, muss sie auch für die Entgegennahme schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne die zweite Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des Wahlberechtigten übersandt.
• Postalisch durch Übersenden des ausgefüllten Briefwahlantrages in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an: Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn. Diese Anträge sollten dem Wahlamt jedoch bis Dienstag, 23. September, vorliegen.

Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden, werden an die Meldeanschrift des Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des Briefwahlscheines tun.

Wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind, bittet die Stadt Iserlohn darum, sich bis Dienstag, 23. September, mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl am Samstag, 27. September, 12 Uhr, noch einen neuen Wahlschein ausstellen.

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