
Bochum. (PM VfL/ RST) Der VfL Bochum 1848 muss zwei Strafen hinnehmen.
Innenraumverbot für Simon Zoller
Simon Zoller ist aufgrund seiner Roten Karte aus dem Spiel gegen den DSC Arminia Bielefeld (1:0) im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss mit einem Innenraumverbot für das Auswärtsspiel bei Hannover 96 belegt worden. Zudem muss der VfL-Direktor Performance Lizenzfußball auch noch 5.000 Euro Geldstrafe entrichten.
„Zolli“ hatte in der Nachspielzeit der Partie gegen die Ostwestfalen bei einem Einwurf für den VfL den im Seitenaus befindlichen Ball vor einem heranstürmenden Bielefelder Spieler gesichert und das Spielgerät dann einem VfL-Akteur ausgehändigt. Diese Aktion bewertete Schiedsrichter Wolfgang Haslberger als grobe Unsportlichkeit und zeigte Zoller die Rote Karte.
Für Simon Zoller bedeutet dies nun, dass er sich beim kommenden Auswärtsspiel in Hannover für die komplette Spielzeit nicht im Innenraum aufhalten darf. Zudem ist es ihm untersagt, sich im Zeitraum von 30 Minuten vor Anpfiff bis 30 Minuten nach Abpfiff weder in der Kabine, im Kabinengang oder im Spielertunnel aufzuhalten.
Der VfL Bochum 1848 hat dem Urteil zugestimmt.
Ein Spiel Sperre für Strompf im DFB Pokal
Der VfL Bochum 1848 muss im nächsten DFB-Pokalspiel auf Philipp Strompf verzichten. Der 27-jährige Innenverteidiger ist vom DFB-Sportgericht aufgrund seiner Roten Karte aus dem Pokal-Achtelfinalspiel gegen den VfB Stuttgart für das nächste Vereinspokalspiel auf DFB-Ebene gesperrt worden.
Der VfL hat dem Strafantrag zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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