
Bochum. (PM VfL) Der VfL Bochum 1848 und Maximilian Wittek haben sich auf eine weitere Zusammenarbeit verständigt.
Seit Sommer 2023 ist der gebürtige Bayer eine Stammkraft der Blau-Weißen, absolvierte in der Zeit 78 Pflichtspiele für den VfL, in denen er drei Treffer sowie fünf Vorlagen beisteuern konnte. In der laufenden Spielzeit stand er in 18 Zweitligaspielen in der Startelf, hinzu kommen alle drei DFB-Pokalspiele über die volle Distanz. Der neue Kontrakt ist bis zum 30.06.2028 datiert.
„Maxi steht für Kontinuität, Verlässlichkeit und einen hohen professionellen Anspruch“, sagt Simon Zoller, Direktor Lizenzfußball beim VfL. „Er hat sich zu einem sehr wichtigen Bestandteil unserer Mannschaft entwickelt und nimmt innerhalb der Gruppe eine tragende Rolle ein. Wir wissen genau, was wir an ihm haben – sportlich, aber vor allem auch menschlich. Deshalb freuen wir uns sehr, den gemeinsamen Weg weiterzugehen.“
Cheftrainer Uwe Rösler ergänzt: „Seit ich beim VfL bin, habe ich Maxi als absoluten Vollblutprofi erlebt, der uns mit seiner Qualität, aber auch mit seiner Persönlichkeit und Erfahrung enorm hilft, uns weiter zu verbessern. Dass dies auch in den nächsten Jahren so sein wird, ist für alle Beteiligten eine tolle Nachricht.“
Maximilian Wittek sagt: „Ich habe immer betont, wie wohl ich mich in Bochum – auch gemeinsam mit meiner Familie – fühle und wie sehr mir und uns der VfL ans Herz gewachsen ist. Für mich war klar, dass der Verein mein erster Ansprechpartner bleibt und ich bin stolz und glücklich, dass wir uns nach vielen guten Gesprächen einigen konnten. Mein Ziel ist es jetzt, innerhalb meiner Vertragslaufzeit dazu beizutragen, dass der VfL dahin zurückkehrt, wo er hingehört.“
VfL Muss erneut zahlen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das Urteil bezieht sich auf das Auswärtsspiel beim SC Paderborn 07. Im Spiel war das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ausschlaggebend, wobei dieses Verhalten eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen darstellt. Das Fehlverhalten der VfL-Fans wurde im Spielbericht dokumentiert.
Der Verein hat dem Antrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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