
Iserlohn. (ots) Auf dem Hemberg-Schulgelände kam es am späten Freitagvormittag zu einem Unfall zwischen einem E-Scooter-Fahrer (16) und einem 13-jährigen Jungen.
Aus noch zu klärenden Gründen fuhr der 16-Jährige das Unfallopfer an und fügte ihm durch den Zusammenstoß schwere Verletzungen zu. Lebensgefahr bestand zu keiner Zeit. Rettungswagen und Notarzt brachten den Jungen in ein Krankenhaus, wo er stationär verblieb.
Die Polizei warnt zuletzt vermehrt vor den Gefahren bei der Nutzung von E-Scootern. Die Unfallzahlen sind kreisweit stark gestiegen von sechs Verunglückten im Jahr 2020 auf zuletzt 49 im Jahr 2025. Prognostisch werden die Zahlen für das laufende Jahr noch einmal deutlich steigen. Eine Entwicklung, die die Polizei mit großer Sorge beobachtet.
E-Scooter, die rechtlich mit Kraftfahrzeugen gleichgesetzt sind, sind keine Kinderspielzeuge. Ihre Nutzung geht mit einer hohen Verantwortung einher, die z.B. die umfassende Kenntnis der geltenden Straßenverkehrsregeln voraussetzt. Hier sind besonders Eltern gefragt, die ihren Schützlingen die Fahrt häufig erst ermöglichen. E-Scooter müssen versichert und ihre Benutzer mindestens 14 Jahre alt sein. Es darf ausschließlich alleine gefahren und niemand mitgenommen werden. Es dürfen nur die vorgesehenen Wege verwendet werden, z.B. Radwege oder Fahrradstraßen. Sind solche nicht vorhanden, ist die Straße zu nutzen. Gehwege oder Fußgängerzonen sind absolut tabu. Wie auch beim Auto, ist das Nutzen von Handys am Steuer verboten. Ebenso gelten dieselben Regeln hinsichtlich Alkohol- und Drogenkonsum. Das Tragen eines Helms ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber von der Polizei dringend empfohlen, um im Falle eines Unfalls die denkbaren Folgen abzumildern. (dill)
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