Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung nehmen zu

Märkischer Kreis. (pmk) Menschen mit Behinderungen können Schutzrechte und Leistungen in Anspruch nehmen, beispielsweise bei der Arbeit, beim Fahren mit Bus und Bahn oder bei der Steuer. Ausschlaggebend ist dafür der Grad der Behinderung.

Die Feststellung einer Schwerbehinderung übernimmt der Fachdienst Schwerbehindertenrecht des Märkischen Kreises in Altena. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Beim Märkischen Kreis sind im vergangenen Jahr 11.568 Erst- und Änderungsanträge auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft eingegangen. Das sind 6,47 Prozent mehr als im Jahr 2024. Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden vom Fachdienst Schwerbehindertenrecht behandelnde Ärzte um Befundberichte gebeten und die medizinischen Unterlagen durch einen ärztlichen Gutachter nach der Versorgungsmedizin-Verordnung beurteilt. Daraufhin wird der Grad der Behinderung festgesetzt und sogenannte Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Vorteilen zuerkannt.
Manche Erkrankungen wie zum Beispiel bestimmte Krebserkrankungen oder psychische Erkrankungen können sich erfahrungsgemäß bessern. In diesen Fällen wurde der Feststellungsbescheid über die Schwerbehinderung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach Ablauf von mehreren Jahren erteilt. Der Fachdienst Schwerbehindertenrecht hat in 2025 insgesamt 2.438 und in 2024 insgesamt 2.805 Feststellungsbescheide überprüft.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Vor Ausspruch einer Kündigung muss der Arbeitgeber beim LWL-Inklusionsamt Arbeit die Zustimmung einholen. Ansprechpartner beim Märkischen Kreis ist die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf des Fachdienstes Schwerbehindertenrecht. Die Stadt Iserlohn hat eine eigene Fachstelle. Die Fachstelle führt die Sachverhaltsermittlung und Kündigungsverhandlungen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durch. Die Entscheidung über den Kündigungsantrag erfolgt durch das LWL-Inklusionsamt Arbeit.

Im Märkischen Kreis (ohne Iserlohn) gingen im vergangenen Jahr 170 Anträge auf Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmenden ein. Dabei handelte es sich in der Regel um Einzelkündigungen. In den Jahren 2023 (203 Anträge) und 2024 (209 Anträge) gab es im Märkischen Kreis einige Massenkündigungen, die zu hohen Zahlen geführt haben. In den überwiegenden Fällen konnte eine gütliche Einigung erzielt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de .

Zudem hat die Fachstelle 91 Anträge (2024: 64 Anträge) auf Zuschüsse für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Arbeitnehmer bearbeitet. Die Art der Gestaltung ergibt sich aus der Tätigkeit und den behinderungsbedingten Einschränkungen des Arbeitnehmenden. Zum Beispiel wurden Hebehilfen, höhenverstellbare Werkbänke oder spezielle Hilfsmittel für blinde Arbeitnehmende bezuschusst.

Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://www.maerkischer-kreis.de/soziales/schwerbehinderung zu finden.

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