Iserlohn (ots) – Nach ersten Ermittlungen des Brandermittlers der Polizei vor Ort kann das Gebäude nach Weisung der Bezirksregierung Arnsberg aufgrund der Kontaminierung und der Einsturzgefahr des Restgebäudes derzeit nicht betreten werden.
Erst nach Absaugen sämtlicher Löschflüssigkeiten und nach Austrocknung darf das Gebäude zwecks Brandermittlung betreten werden.
Mit der Brandermittlung wird zeitnah ein externer Sachverständiger beauftragt. Die Ermittlungen dauern an.
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