Bundestagswahl am 23. Februar: Briefwahlunterlagen gehen auf den Postweg – Anträge bis 21. Februar stellen

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Iserlohn. (PM Stadt Is.) Rund 15.000 Briefwahlanträge hat das Wahlamt der Stadt Iserlohn bis heute erhalten.

Nachdem nun auch die Stimmzettel für die Bundestagswahl eingetroffen sind, können ab sofort die Wahlbriefe fertiggestellt und an die Antragstellerinnen und Antragsteller versandt werden. Das Team des Wahlamtes wird dazu an diesem Wochenende eine Sonderschicht einlegen, damit am Montag alle Briefwahlunterlagen auf den Postweg gehen können.

Da für die Briefwahl nur zwei Wochen Zeit zur Verfügung stehen, rät das Wahlamt grundsätzlich dazu, von der Möglichkeit der Urnenwahl Gebrauch zu machen und den Postweg zu sparen.
Damit die Wahlunterlagen den Antragsstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltag zugesandt werden können, müssen schriftliche Briefwahlanträge bis zum 21. Februar beim Wahlamt vorliegen.

Wahlberechtigte können ihre Briefwahlunterlagen wie folgt bei der Stadt Iserlohn anfordern:

• Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung unkompliziert über den aufgedruckten QR-Code sowie bis einschließlich Mittwoch, 19. Februar, online über die Internetseite der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de.

• Persönlich noch bis zum 21. Februar, 15 Uhr, in den beiden Briefwahlbüros. Diese befinden sich im Stadthaus Dröscheder Feld (Max-Planck-Straße 5c, 1. Obergeschoss, 58638 Iserlohn) und in der VHS im Stadtbahnhof (Bahnhofsplatz 2, 1. Obergeschoss, 58636 Iserlohn. Die Öffnungszeiten sind jeweils montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr sowie zusätzlich am Samstag, 15. Februar, von 9 bis 14 Uhr).

Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und der ausgefüllten Briefwahlantrag, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wird. Wer persönlich ins Briefwahlbüro kommt, kann sich die Briefwahlunterlagen dort aushändigen lassen oder gleich vor Ort wählen.

• Persönlich durch eine schriftlich (auf der Wahlbenachrichtigung) bevollmächtigte Person. Soll diese Person die Briefwahlunterlagen auch ausgehändigt bekommen, muss sie auch für die Entgegennahme schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne die zweite Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des/der Wahlberechtigten übersandt.

• Postalisch durch Übersenden des ausgefüllten Briefwahlantrages in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an: Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn.
Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden, werden an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des (Brief-)Wahlscheines tun.

Die Stadt Iserlohn bittet darum, sich bis zum 21. Februar, 15 Uhr, mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (22. Februar, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.

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