Bundestagswahl am 23. Februar: Wahlbenachrichtigungen werden ab morgen zugestellt

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Iserlohn. (PM Stadt Is.) Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 23. Februar laufen im Iserlohner Wahlamt auf Hochtouren.

Ab dem morgigen Freitag, 24. Januar, werden die Wahlbenachrichtigungsschreiben den rund 65.000 Iserlohner Wahlberechtigten zugestellt.

Bis zum 21. Februar können sie damit, aber auch formlos, die Briefwahl beantragen. Die Stadt Iserlohn richtet zwei Briefwahlbüros ein, und zwar

• im Stadthaus Dröscheder Feld, Max-Planck-Straße 5c (1. Obergeschoss), 58638 Iserlohn, und

• in der VHS im Stadtbahnhof, Bahnhofsplatz 2 (1. Obergeschoss), 58636 Iserlohn.

Briefwahlantrag
Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen wie folgt bei der Stadt Iserlohn anfordern:

• Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung unkompliziert über den aufgedruckten QR-Code sowie ab Montag, 27. Januar, bis einschließlich Mittwoch, 19. Februar, online über die Internetseite der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de.

• Persönlich vom 10. bis 21. Februar in den beiden Briefwahlbüros (Öffnungszeiten: montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr sowie zusätzlich am Samstag, 15. Februar, von 9 bis 14 Uhr).
Mitzubringen sind ein amtlicher Lichtbildausweis und der ausgefüllten Briefwahlantrag, der mit der Wahlbenachrichtigung übersandt wird. Wer persönlich ins Briefwahlbüro kommt, kann sich die Briefwahlunterlagen dort aushändigen lassen oder gleich vor Ort wählen.

Da für die Briefwahl diesmal nur zwei Wochen Zeit zur Verfügung stehen, rät das Wahlamt dazu, von der Möglichkeit der Urnenwahl Gebrauch zu machen und den Postweg zu sparen.

• Persönlich durch eine schriftlich (auf der Wahlbenachrichtigung) bevollmächtigte Person. Soll diese Person die Briefwahlunterlagen auch ausgehändigt bekommen, muss sie auch für die Entgegennahme schriftlich bevollmächtigt sein. Ohne die zweite Vollmacht werden die Briefwahlunterlagen an die im Wahlscheinantrag angegebene Anschrift des/der Wahlberechtigten übersandt.

• Postalisch durch Übersenden des ausgefüllten Briefwahlantrages in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an: Stadt Iserlohn, Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn.
Das Wahlamt bittet darum, die Postlaufzeiten zu beachten. Damit die Wahlunterlagen den Antragsstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltag zugesandt werden können, müssen die schriftlichen Briefwahlanträge bis zum 21. Februar beim Wahlamt vorliegen. Die elektronischen Anträge können bis zum 19. Februar gestellt werden, danach ist kein Online-Antrag mehr möglich.

Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen, die postalisch oder elektronisch beantragt wurden, werden an die Meldeanschrift des/der Wahlberechtigten oder bei Angabe einer abweichenden Versandanschrift an diese Anschrift übersandt.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, wird mit dem Ausstellen des Wahlscheines im Wählerverzeichnis gesperrt. Wer sich danach doch dazu entschließen sollte, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen, kann dies dann nur gegen Vorlage des (Brief-)Wahlscheines tun.

Die Stadt Iserlohn bittet darum, sich bis zum 21. Februar mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber nicht angekommen sind. Wenn glaubhaft erklärt wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist, kann das Wahlamt bis zum Tag vor der Wahl (22. Februar, 12 Uhr) noch einen neuen Wahlschein ausstellen.

Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis
Wer bis zum 4. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Team des Wahlamtes (Telefon 02371 217–1776) in Verbindung setzen und nachprüfen lassen, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
Wer persönlich in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen möchte, kann dies in der Zeit vom 3. bis zum 7. Februar beim Wahlamt im Stadthaus Dröscheder Feld an der Max-Planck-Straße 5c nach vorheriger Terminvereinbarung tun.

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