DFB-Sportgericht verhängt 2.000 Euro Geldstrafe

Fankurve des SC Paderborn – © by Sportstimme (MK)

Paderborn. (PM SCP) Eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro wegen unsportlichen Verhaltens hat der SCP vom Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) erhalten. Damit wird das Zünden von Rauchkörpern durch SCP-Anhänger während des Auswärtsspiels bei SF Lotte am 1. August 2017 geahndet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.

Die Ermittlungen der Polizeibehörden und der beiden Clubs laufen weiterhin. „Wir sind für jeden Hinweis dankbar, der zur Ermittlung der Täter beiträgt. Bei einer Überführung werden wir die Täter in Regress nehmen und entsprechende zivilrechtliche Schritte einleiten“, betont Geschäftsführer Martin Hornberger.

Außerdem stellt er unmittelbar klar: „Der SCP distanziert sich in aller Deutlichkeit und in jeglicher Form von Gewalt und Pyrotechnik“.“

About Iserlohner-Nachrichten

Check Also

„Physisch sehr gut“ – SCP07 am Samstag zu Gast in Kaiserslautern

Paderborn. (PM SCP) Nach dem 5:2-Heimsieg gegen Hertha BSC spielt unser SCP07 am Samstag, 28. …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This website stores cookies on your computer. These cookies are used to provide a more personalized experience and to track your whereabouts around our website in compliance with the European General Data Protection Regulation. If you decide to to opt-out of any future tracking, a cookie will be setup in your browser to remember this choice for one year.

Accept or Deny