DFB-Sportgericht verhängt 2.000 Euro Geldstrafe

Fankurve des SC Paderborn – © by Sportstimme (MK)

Paderborn. (PM SCP) Eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro wegen unsportlichen Verhaltens hat der SCP vom Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes (DFB) erhalten. Damit wird das Zünden von Rauchkörpern durch SCP-Anhänger während des Auswärtsspiels bei SF Lotte am 1. August 2017 geahndet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.

Die Ermittlungen der Polizeibehörden und der beiden Clubs laufen weiterhin. „Wir sind für jeden Hinweis dankbar, der zur Ermittlung der Täter beiträgt. Bei einer Überführung werden wir die Täter in Regress nehmen und entsprechende zivilrechtliche Schritte einleiten“, betont Geschäftsführer Martin Hornberger.

Außerdem stellt er unmittelbar klar: „Der SCP distanziert sich in aller Deutlichkeit und in jeglicher Form von Gewalt und Pyrotechnik“.“

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