Erfolgreich gegen „schwarze“ Fassadensanierer

News aus IserlohnIserlohn. (PM Stadt Is.) Der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn konnte erneut Fälle von handwerksrechtlicher Schwarzarbeit aufklären und sanktionieren:
Über mehrere Wochen observierten die städtischen Ermittlier zunächst eine Baustelle. Im Fokus stand dabei die Dach- und Fassadensanierung, die sich über einen ungewöhnlich langen Zeitraum hinzog und zu branchenunüblichen Arbeitszeiten stattfand.

 

Bei einer anschließenden Baustellenkontrolle trafen sie einen türkischen Staatsangehörigen aus dem Kreis Unna bei Fassadenarbeiten an. Er gab an, bei einem Mendener Dachdeckerbetrieb probeweise angestellt zu sein, was sich als bloße Schutzbehauptung erwies. Tatsächlich war der Handwerker bis 2007 selbstständig tätig gewesen. Ab dann hatte er es offensichtlich vorgezogen, ohne Gewerbeanmeldung und Eintragung bei der Handwerkskammer weiter zu machen. Seine Firmenfahrzeuge waren auf andere Familienmitglieder zugelassen. Ein Transportanhänger wurde ohne gültige Zulassung mit verfälschtem amtlichen Kennzeichen gefahren. Zeitweilig hatte der Betroffene bis zu neun Personen auf der Baustelle beschäftigt.

Bei einer mit gerichtlichem Beschluss durchgeführten Durchsuchung der Wohnung des illegalen Dachdeckers entdecken die Ermittler weitere beweiserhebliche Unterlagen, mit denen der „freischaffendene“ Handwerker gänzlich überführt werden konnte. Gegen ihn wurde unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ein Bußgeldbescheid über 10 000 Euro erlassen.
Gegen seinen einsichtigen Auftraggeber und Eigentümer des Hauses wurde eine Geldbuße in Höhe von 17 000 Euro verhängt. Damit war die kostengünstige Kalkulation des Hauseigentümers nicht mehr zu halten. Hinzu kam noch, dass die handwerkliche Qualität der Sanierungsarbeiten nicht zufriedenstellend war.

Eine weitere Geldbuße von 10 000 Euro wurde gegen eine Frankfurter GmbH verhängt. Hier hatten die Ermittlungen ergeben, dass die Firma als Subunternehmen Fassadensanierungen durchführte, ohne ein entsprechendes Gewerbe angemeldet zu haben. Auch eine Eintragung bei der Handwerkskammer konnte nicht festgestellt werden.

Insgesamt wurden in diesem Jahr bislang Geldbußen in Höhe von rund 250 000 Euro verhängt. Der daraus zu errechnende Schaden durch entgangene Umsätze für die legale Wirtschaft liegt bei rund 3,4 Millionen Euro.
Im Bereich des Sozialleistungsmissbrauchs wurde bislang ein Schaden für die Allgemeinheit durch ungerechtfertigten Hilfebezug in Höhe von rund 120 000 Euro ermittelt.

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