Erpressung mit Nacktfotos

© Symbolbild Kreispolizeibehörde Mettmann

Hemer. (ots) Ein Hemeraner erstattete vergangene Nacht Strafanzeige bei der Polizei wegen eines so genannten „Sextortion“ Falles.

Er hatte am Abend auf einer Social Media Plattform mit einer jungen Frau gechattet und sich beim anschließenden Video-Chat selbst freizügig gezeigt. Kurz darauf endete der Video-Call. Was dann folgte waren Geld-Forderungen der jungen Frau. Andernfalls werde man die soeben erlangten Nacktaufnahmen verbreiten. Der Hemeraner zahlte, merkte dann allerdings schnell, wem er da aufgesessen war und ging zur Polizei. Die ermittelt nun wegen Erpressung und warnt neuerlich vor der Masche.

Verschicken Sie keine Nacktaufnahmen von sich. Nehmen Sie in sozialen Netzwerken keine Freundschaftsanfragen von unbekannten Personen an. Prüfen Sie regelmäßig die Sicherheitseinstellungen ihres Accounts und ihres Computers. Seien Sie generell zurückhaltend mit der Preisgabe von persönlichen Informationen und stimmen Sie keinen intimen Handlungen in Video-Chats zu, wenn Sie die Person erst gerade kennengelernt haben. Sollten Sie Opfer geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Überweisen Sie grundsätzlich kein Geld, denn die Erpressung endet selten mit der ersten Zahlung. (dill)

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