Genehmigungspflicht für Osterfeuer – Anmelden bis 16. März

Diesem Osterfeuer musste die Feuerwehr zu Leibe rücken.- © by Media

Iserlohn. (PM Stadt Is.) Einige Wochen vor Ostern werden an vielen Stellen im Stadtgebiet bereits Materialien für Osterfeuer zusammengetragen. Das Ordnungsamt und die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn weisen darauf hin, dass Osterfeuer genehmigungspflichtig sind. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Feuer von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und nachweislich der Brauchtumspflege dienen.

Osterfeuer dürfen nur von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, ist es nicht erlaubt, sie vor 17 Uhr zu entzünden und die Feuer müssen um 23 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle, wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden.

Die zur Verbrennung vorgesehene Menge sollte insgesamt zwanzig Kubikmeter nicht überschreiten. Das Material muss trocken sein und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden, Wäldern, öffentlichen Verkehrsflächen usw. eingehalten werden. Das Brennmaterial sollte möglichst großflächig gelagert werden, um das Einnisten von Kleintieren zu verhindern. Es besteht zudem die Pflicht, das Material vor dem Abbrennen umzuschichten.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind und die Auflagen eingehalten werden. Bei Verstößen sind Bußgeldverfahren die Konsequenz. Daher sollten Grünabfälle in Privatgärten erst gar nicht aufgeschichtet und bis zum Osterfest gelagert, sondern über die vorgeschriebenen Wege, wie Grünabfallcontainer oder die regelmäßig stattfindende Grünabfallabfuhr, entsorgt werden. Weitere Tipps dazu gibt es bei der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz unter den Rufnummern 02371 / 217-2941 und -2948.

Anträge für Osterfeuer sind bis spätestens zum 16. März schriftlich bei der Stadt Iserlohn, Bereich Sicherheit und Ordnung, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, einzureichen. Sie müssen genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens enthalten. Zudem ist ein Verantwortlicher zu benennen, der vor Ort angesprochen werden kann. Die Gebühr für das Osterfeuer beträgt fünfzig Euro. Das Antragsformular kann als PDF-Datei unter www.iserlohn.de (bitte „Osterfeuer“ in die Suche eingeben) heruntergeladen werden.
Ansprechpartnerin für weitere Informationen ist Claudia Winner, Telefon 02371 / 217-1032.

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