
Märkischer Kreis. (pmk). Überhöhte Geschwindigkeit ist in Deutschland Unfallursache Nr. 1. Deshalb überprüft der Märkische Kreis regelmäßig das Tempo der Verkehrsteilnehmer und trägt so zur Sicherheit bei. Bereits seit vielen Jahren veröffentlicht der Kreis die Standorte seiner stationären sogenannten Starenkästen im Internet – ebenso die Standorte für die mobilen Geschwindigkeitsüberwachungswagen. Die Einsatzpläne der mobilen Fahrzeuge sind auch im Internet über www.maerkischer-kreis.de abrufbar.
Eine Änderung der Planung aus unvorhersehbaren organisatorischen oder örtlichen Gründen zum Beispiel technische Probleme, widrige Witterung oder Personalausfall, bleibt vorbehalten. Neben dem Märkischen Kreis und der Polizei führt die Stadt Lüdenscheid eigene Messungen in ihrem Stadtgebiet durch. Ein Anspruch auf die Messungen besteht nicht. Im Stadtgebiet Iserlohn unterhält die Stadtverwaltung eigene Messstellen. Darüber hinaus nimmt die Kreispolizeibehörde Geschwindigkeitsmessungen im gesamten Kreisgebiet vor, die in der aufgeführten Übersicht über die Messstellen des Märkischen Kreises nicht enthalten sind. Bei Bedarf werden auch neue Messplätze eingerichtet.
Im Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren ist die Berufung auf das Messstellenverzeichnis aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Messstellen vom 03.03. – 07.03.2014
03.03.2014 Menden § Zentrum § Bösperde § B 7 § L 679
04.03.2014 Altena § Rahmede § L 683 § Zentrum
05.03.2014 Werdohl § Zentrum § B 236 § B 229 § L 655
06.03.2014 Hemer § L 682 § Zentrum § Westig
07.03.2014 Balve § Garbeck § B 229 § K 39
03.03.2014 Menden § Zentrum § Bösperde § B 7 § L 679
04.03.2014 Altena § Rahmede § L 683 § Zentrum
05.03.2014 Werdohl § Zentrum § B 236 § B 229 § L 655
06.03.2014 Hemer § L 682 § Zentrum § Westig
07.03.2014 Balve § Garbeck § B 229 § K 39
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