Samstag , 20 Dezember 2025

Keine Änderung der Unterhaltsvorschussbeträge 2026

© Kinderwiese (kiwi-iserlohn.de)

Märkischer Kreis. (pmk) Empfänger von Unterhaltsvorschussleistungen müssen sich darauf einstellen, dass sich die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen im kommenden Jahr nicht verändert.

Das teilt das Jugendamt des Märkischen Kreises mit. Der Kreis ist für die Bearbeitung von Unterhaltsvorschussangelegenheiten zuständig, wenn der Wohnort des Kindes in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade oder Schalksmühle liegt.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage von Kindern zu sichern, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht, nur teilweise oder unregelmäßig nachkommt. Der Unterhaltsvorschuss ist vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuzahlen, wenn er dazu finanziell in der Lage ist.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das Kindergeld abgezogen. Da Mindestunterhalt sowie Kindergeld im Jahr 2026 in identischer Höhe steigen (jeweils um vier Euro), bleiben die Unterhaltsvorschussbeträge gleich.

Die Höhe des Unterhaltsvorschuss beträgt:
Für Kinder bis zum 5. Lebensjahr: 227 Euro
Für Kinder bis zum 11. Lebensjahr: 299 Euro
Für Kinder bis zum 17. Lebensjahr: 394 Euro

Weitere Informationen unter https://t1p.de/j2kyh

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