Kreisverwaltung arbeitet zwischen den Feiertagen

Die Kreisverwaltung nutzt die Zeit zwischen den Feiertagen (27. bis 29. Dezember), um Bearbeitungsrückstände in Folge des Cyber-Angriffs aufzuarbeiten. Symbol-Foto: Guido Raith / Märkischer Kreis

Märkischer Kreis. (pmk) Nach dem Cyberangriff auf den kommunalen Dienstleister Südwestfalen-IT sind die Experten vor Ort akribisch dabei, die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung weiter zu stärken.

Die Zeit zwischen den Feiertagen (27. bis 29. Dezember) wird dazu genutzt, um Bearbeitungsrückstände abzubauen.

Aufgrund des Cyber-Angriffs auf den kommunalen IT-Dienstleister, die „Südwestfalen IT“, gibt es beim Märkischen Kreis weiterhin Einschränkungen in verschiedenen Bereichen. Der Kreis arbeitet intensiv daran, alternative Lösungen zu schaffen, um die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung zu stärken und den Service für die Bürgerinnen und Bürger auszubauen.

Um Bearbeitungsrückstände weiter abzubauen, hält die Kreisverwaltung zwischen den Feiertagen, also vom 27. bis 29. Dezember, einen Not-Betrieb in den Kreishäusern und Nebenstellen aufrecht. Für die Bearbeitung von Anliegen vor Ort ist eine telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich, entweder direkt bei dem zuständigen Sachbearbeiter oder über die zentrale Rufnummer 02351 966 60.

Schritt für Schritt werden in den Fachdiensten weitere Fachanwendungen wieder freigeschaltet und Netzwerkverbindungen wiederhergestellt. Welche Anliegen aktuell wieder bearbeitet werden können, kann auf der provisorische Internetseite www.maerkischer-kreis.org über die Übersicht verfügbare Dienstleistungen und über die FAQ-Liste oder telefonisch abgeklärt werden.

Im Bürgerbüro Lüdenscheid sind Terminvereinbarungen ausschließlich über die zentrale Rufnummer 02351 966 60 möglich. Dort ist die Kfz-Anmeldung mit BOH-Kennzeichen für Privatpersonen mit Einschränkungen und ausschließlich mit Termin möglich. Der Standort am Griesenbrauck in Iserlohn bleibt zwischen den Jahren geschlossen.




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