
Märkischer Kreis. (pmk) 29 Coronafälle meldet das Gesundheitsamt aktuell. Fünf neuen Fällen stehen drei wieder gesunde Personen gegenüber. Sie wurden aus der Quarantäne entlassen. Die meisten Infizierten kommen momentan aus Menden.
Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises meldet fünf neue Erkrankte: Drei in Menden und zwei in Balve. Aktuell gibt es somit 29 Corona-Infizierte im Kreis. Die Zahl der Kontaktpersonen steigt auf 105 Personen. Diese sind unter häuslicher Quarantäne. Im Gegensatz zu den Neu-Infizierten sind drei Erkrankte wieder gesund und konnten aus der Quarantäne entlassen werden. Drei Personen befinden sich derzeit in stationärer Behandlung im Krankenhaus.
Die Fälle verteilen sich wie folgt im Kreis: 8 Infizierte und 5 Kontaktpersonen in Menden, 6 Infizierte und 21 Kontaktpersonen in Iserlohn, 5 Infizierte und 39 Kontaktpersonen in Lüdenscheid, 4 Infizierte und 7 Kontaktpersonen in Plettenberg, 2 Infizierte und 9 Kontaktpersonen in Hemer, 2 Infizierte und 5 Kontaktpersonen in Balve, 1 Infizierter und 6 Kontaktpersonen in Altena, 1 Infizierter und 2 Kontaktpersonen in Kierspe, 3 Kontaktpersonen in Halver, 2 Kontaktpersonen in Meinerzhagen, 1 Kontaktperson in Nachrodt-Wiblingwerde und 1 Kontaktperson in Neuenrade.
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt Personen sich beim Hausarzt zu melden, wenn diese in den vergangenen zwei Wochen Kontakt zu einem bestätigten Infizierten hatten oder in einem Risikogebiet waren und Symptome zeigen – beziehungsweise bei denen eine Vorerkrankung besteht. Ohne Anzeichen für eine Erkrankung sollte von einem Test abgesehen werden.
Das Gesundheitstelefon und die Telefonzentrale der Kreisverwaltung sind zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar. Aufgrund der hohen Zahl an Anrufern kann es allerdings zu Wartezeiten kommen. Der Kreis bittet um Geduld und Verständnis. Die Notrufnummer 112 ist ausschließlich für Notfälle gedacht. Sie sollte ebenso wenig wie die Polizei-Notrufnummer 110 nicht unnötig blockiert werden. Für Anfragen zum Coronavirus hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe unter der 116117 einen telefonischen Patientenservice eingerichtet.
Das Gesundheitsministerium NRW hat ein Bürgertelefon zum Corona-Virus unter der Nummer 0211/91191001 geschaltet. Das Gesundheitstelefon des Märkischen Kreises ist unter 02351/966-7272 von 7:30 bis 18 Uhr erreichbar.
Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens
Märkischer Kreis. (pmk) Die Landesregierung hat gestern noch einmal ihre Maßnahmen verschärft, um soziale Kontakte in der Öffentlichkeit weiter zu reduzieren. Dadurch soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.
Laut einer Mitteilung der Landesregierung wurde gestern unter anderem beschlossen, weitere Einrichtungen und Angebote zu schließen oder zu untersagen, die Öffnungszeiten und Auflagen von Restaurants enger zu fassen. Auch der Tourismus soll unterbunden werden. Zugleich wird für wichtige Angebote des täglichen Bedarfs die Öffnung an Sonn- und Feiertagen gestattet. Hierzu zählen beispielsweise Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel und Apotheken.
Ab sofort sind alle Spiel- und Bolzplätze geschlossen. Das Land untersagt Angebote von Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen aller Art. Auch Spezialmärkte wie Trödelmärkte oder Handwerkermärkte sind nicht mehr erlaubt.
Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen wird eingeschränkt. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens um 6 Uhr morgens öffnen und müssen bis spätestens 15 Uhr geschlossen werden.
Jeder Gast ist mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Adresse, Telefon) schriftlich zu erfassen. Zwischen den Gästen soll ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden. Auch die Tische müssen diesen Mindestabstand aufweisen. Der Konsum von Speisen und Getränken an der Theke ist untersagt. Beim Verkauf außer Haus soll ein Wartebereich im Freien eingerichtet werden. Auch hier sollen die Wartenden einen Mindestabstand von 2 Metern einhalten. Die Räume selbst sollen alle 30 Minuten von zwei Seiten 15 Minuten lang durchgelüftet werden.
Ein gut sichtbarer Aushang im Eingangsbereich und auf den Toiletten soll die Besucher auf die richtigen Hygienemaßnahmen (Hände waschen beziehungsweise desinfizieren, Niesen in die Armbeuge und vom Gegenüber wegdrehen etc.) aufmerksam machen. Personen mit sichtbaren Krankheitsanzeichen ist der Aufenthalt in Gastronomiebetrieben und Bibliotheken untersagt.
Der Tourismus kommt zum Erliegen. Touristen müssen ihre Unterkünfte räumen. Das gilt nicht für Geschäftsreisende oder Berufstätige auf Montage. Reisebusse dürfen nicht mehr fahren.
Einschränkungen gibt es ab heute auch für den Einzelhandel. Weiterhin geöffnet bleiben Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalon, der Zeitungsverkauf, Bau-und Gartenbaumärkte, Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen sind geschlossen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.
Die Geschäftszeiten des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte, der Abhol- und Lieferdiensten sowie der Apotheken sowie des Großhandels wurden erweitert. Sie dürfen bis weiteres auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen. Das gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen treffen.
Den Erlass mit allen angeordneten Maßnahmen finden Sie unter www.land.nrw/corona
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