Novelle der Energieeinsparverordnung: Experten des Iserlohner Klimanetzwerks erklären die wichtigsten Änderungen für Privathaushalte

Die Mitglieder des Arbeitskreises Bauen und Sanieren im Netzwerk „iserlohnenergieklima“ befassten sich bei ihrem letzten Treffen im Iserlohner Rathaus mit der neuen Energieeinsparverordnung. - © by Iserlohn Media
Die Mitglieder des Arbeitskreises Bauen und Sanieren im Netzwerk „iserlohnenergieklima“ befassten sich bei ihrem letzten Treffen im Iserlohner Rathaus mit der neuen Energieeinsparverordnung. – © by Iserlohn Media

Iserlohn. (PM Stadt Is.) Am 1. Mai trat die neue Fassung der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, in Kraft und seit dem häufen sich die Anfragen zu den Neuerungen bei den Akteuren des Netzwerkes „iserlohnenergieklima“. Ulrike Badziura, Klimaschutzbeauftragte der Stadt Iserlohn, erklärt, was sich hinter dem sperrigen Namen verbirgt und welche Regelungen private Verbraucher direkt betreffen: „Die Energieeinsparverordnung ist Teil der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie regelt vor allem die gesetzlichen Anforderungen an die Wärmedämmung und die Heizungs- und Klimaanlage.“

Die einzelnen Bestimmungen der Neufassung treten in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft. Für Privathaushalte sind dabei vor allem drei Regelungsbereiche relevant:

Aufwertung des Energieausweises seit 1. Mai 2014
Die Mitglieder des Arbeitskreises Bauen und Sanieren im Netzwerk „iserlohnenergieklima“ befassten sich bei ihrem letzten Treffen im Iserlohner Rathaus mit der neuen Energieeinsparverordnung., wie man sie etwa von Kühlschränken kennt. Kennwert und Klasse müssen zukünftig bereits in der Immobilienanzeige genannt werden, wenn das Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet wird. Bei älteren Ausweisen ohne Klasse genügt die Angabe des Kennwerts. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis oder eine Kopie vorgelegt und bei Vertragsabschluss auch ausgehändigt werden – unaufgefordert.

  • Effizienzklassen: Die Klassen A+ bis H erlauben eine erste Einschätzung und den Vergleich mehrerer Gebäude. Gebildet werden sie anhand des Endenergie-bedarfs oder -verbrauchs, der auch in älteren Energieausweisen der zentrale Kennwert ist. Je höher dieser Wert ist, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes, und desto weiter hinten im Alphabet liegt die Effizienz-klasse. Martin Wulf, Energieberater der Verbraucherzentrale mit einem Beispiel: „Ein Altbau ohne Wärmedämmung und mit alter Heiztechnik hat den Kennwert 220 und rangiert damit weit hinten, in Klasse G. Durch eine umfassende Sanierung des Gebäudes kann sein Kennwert auf 70 gesenkt werden, und es bekommt ein B. Bei den Heizkosten eines Einfamilienhauses mit 125 m² Wohn-fläche kann das eine Ersparnis von rund 1.500 Euro pro Jahr ausmachen.“
  • Informationspflicht: Bei jeder Wohnungs- und Hausbesichtigung seit 1. Mai müssen Verkäufer und Vermieter den Energieausweis nun unaufgefordert vorlegen. Bisher musste diese nur auf ausdrückliches Verlangen öffentlich gemacht werden. „Außerdem ist der Wert für Endenergiebedarf oder -verbrauch in allen Immobilienanzeigen anzugeben. Liegt ein neuer Ausweis mit Effizienzklasse vor, muss auch diese genannt werden“,erläutert Gerd Clemens von der Sparkasse Iserlohn die Neuerungen beim Immobilienkauf. Verbraucher können sich den Vergleich von Anzeigen mit und ohne Klassenangabe erleichtern, indem sie sich eine Liste der Grenzwerte bereitlegen. Zu finden ist sie unter www.vz-nrw.de/energieausweis. Mieter in einem laufenden Mietverhältnis haben keinen Anspruch auf Vorlage des Energieausweises.
  • Vergleichbarkeit: Jeder Energieausweis hat eine grün-gelb-rote Farbskala. Auf dieser wird der Kennwert des Gebäudes verortet. Diese Skala wurde überarbeitet und reicht nicht mehr wie bisher bis 400, sondern nur noch bis 250. Damit rückt der unsanierte Altbau vom gelben, annehmbaren Mittelfeld in den eindeutig roten Bereich. Das ist realistischer, erschwert aber den Vergleich mit älteren Ausweisen. Am sichersten ist die Orientierung an den genauen Werten. „Auf die Klasse A+ sollten sich jetzt allerdings nicht alle Wohnungssuchenden festlegen“, sagt Stefan Marquardt, Energieberater bei den Stadtwerken Iserlohn. „Denn was bei Kühlschränken der Mindeststandard für Neugeräte ist, beschreibt bei Gebäuden wirklich das sparsamste Modell: Passivhäuser, die kaum Energie benötigen und die sind in Iserlohn leider noch selten zu finden.“
  • Aussagekraft: Der Energieausweis ersetzt nicht den kritischen Blick bei der Besichtigung. Direkte Rückschlüsse auf künftige Heizkosten lässt er nicht zu, denn diese hängen vom individuellen Heizverhalten ab. Außerdem gilt der Ausweis immer für ein ganzes Gebäude. Er bildet also Unterschiede zwischen einzelnen Wohnungen, die zum Beispiel aufgrund ihrer Lage im Gebäude entstehen, nicht ab. Beim Vergleich mehrerer Häuser ist zudem zu beachten, dass es zwei Arten gibt, den Kennwert zu bestimmen. Man spricht entsprechend entweder vom Bedarfs- oder vom Verbrauchsausweis. Aussagekräftiger ist der Bedarfsausweis, der nicht auf früheren Heizkostenrechnungen beruht, sondern auf den technischen Gebäudedaten. Diese Berechnung führt jedoch oft zu etwas höheren Kennwerten als ein Verbrauchsausweis.

Ausweitung der Pflicht zum Heizkesseltausch ab 1. Januar 2015
Standardheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Zunächst sind also vor 1985 eingebaute Kessel betroffen. „Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus nach Januar 2002 bezogen wurde“, zeigt Dennis Pusch von der Kreishandwerkerschaft schon die erste Ausnahme der neuen Regelung auf. Sinnvoll kann der Tausch aber auch in anderen Fällen sein, da neuere Heizkessel erheblich effizienter arbeiten.

Gestiegene Effizienzanforderungen an Neubauten ab 1. Januar 2016
An Neubauten werden ab dem übernächsten Jahr um rund 25 Prozent höhere energetische Anforderungen gestellt als bisher. Diese können durch die Nutzung erneuerbarer Energien und eine bessere Qualität von Dämmung und Heizungsanlage erfüllt werden. Die Vorgaben tragen der technischen Entwicklung Rechnung und bilden den nächsten Schritt hin zum so genannten „Niedrigstenergiegebäude“, das 2021 europaweit zum Standard werden soll. „Es lohnt sich schon jetzt, nach zukünftigen Effizienzstandards zu bauen und dafür Fördermittel zu nutzen“, empfiehlt Jochen Pfänder, Gebäudeenergieberater im Handwerk. Bei der Sanierung bestehender Gebäude gibt es dagegen keine wesentlichen Neuerungen weiß Energieberaterin Andrea Blömer. „Nur die die Anforderungen an einzelne Dämmstoffe wurden neu geregelt, was es zukünftig erleichtert, bei einer Sanierung Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen einzusetzen“.

In jedem Fall sollten sich Bauherren oder Eigentümer, die eine Sanierung oder Investition in ihre Haustechnik planen, unabhängig beraten lassen, empfiehlt Klimaschutzbeauftragte Badziura. „Es ist immer ratsam zu prüfen, was die gesetzlichen Anforderungen für den individuellen Fall bedeuten und welche Fördermöglichkeiten es für Kauf oder Bau einer Immobilie oder die geplante Sanierungsmaßnahme gibt.“ Als neutrale Ansprechpartner stehen die Mitglieder des Netzwerkes „iserlohnenergieklima“ den Iserlohnerinnen und Iserlohnern gerne zur Verfügung.

Weitere Information über das Netzwerk und Ansprechpartner finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Iserlohn www.iserlohn.de unter der Rubrik Energie und Klimaschutz.

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