Präventionshinweise zum „Verdächtigen Ansprechen von Kindern“

Polizei Iserlohn - Hemer - Menden

Iserlohn/Märkischer Kreis. (ots) Aktuell kreisen wieder einmal Warnungen durch soziale Netzwerke und Messenger-Chats: Verdächtige Personen sollen Kinder zum Beispiel auf dem Schulweg angesprochen haben.

Das verunsichert natürlich die Eltern. Sie fragen sich, wie ernst die Lage wirklich ist. Wie sollen sie mit der potentiellen Gefahr umgehen?

Gemeldet wurde eine solche Person vorgestern in Letmathe. Ein psychisch angeschlagener Mann, der im Ergebnis nicht in das gefürchtete Schema passte. Trotzdem machte die Meldung über eine Festnahme die Runde. Polizeibeamte nahmen den Mann zwar mit, allerdings diente dies der Überprüfung seines Gesundheitszustandes durch das Ordnungsamt und einen Arzt und nicht etwa, weil Straftaten im Raum stünden.

Das Problem bei den Warnungen über Social Media (z.B. WhatsApp, Facebook oder Instagram) ist, dass sie häufig kopiert, aus dem Kontext gerissen und weiterverteilt werden. Dadurch bekommen Eltern und Kinder das Gefühl, es komme ständig zu gefährlichen Situationen. Dabei kam die Meldung ursprünglich aus einem ganz anderen Ort. Oder sie hat sich längst als harmlos herausgestellt. Das verängstigt Familien unnötig. Wir raten immer: Informieren Sie sich stattdessen über ihre Kita, Schule oder Polizei, ob wirklich eine Gefahr besteht.

Liebe Eltern: Grundsätzlich gilt im Verdachtsfall immer, die Polizei zu informieren. Falls Ihr Kind Ihnen eine verdächtige Situation schildert, reagieren Sie ruhig auf die Ausführungen, um es nicht weiter zu verängstigen. Anschließend sagen Sie bitte nicht nur der Schule oder anderen Eltern Bescheid, sondern benachrichtigen Sie in jedem Fall die Polizei! Nur so können wir umgehend Maßnahmen treffen und für Ihre Sicherheit und die Ihrer Kinder sorgen. Denn: Erfreulicherweise erweisen sich viele der verdächtigen Situationen im Nachhinein als unbedenklich!

Weitere Tipps für Eltern zum Schutz von Kindern:

– Im besten Fall sprechen Sie regelmäßig ohne konkreten Anlass mit
Ihrem Kind darüber, dass es nicht mit fremden Personen mitgehen
oder in fremde Fahrzeuge einsteigen darf.
– Verdeutlichen Sie Ihrem Kind, dass es nur dann mit anderen
Menschen mitgehen darf, wenn Sie es ausdrücklich genehmigt
haben.
– Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, dass es Ihnen darüber berichtet,
wenn es zum Mitgehen oder Mitfahren aufgefordert wurde.
– Erklären Sie Ihrem Kind, dass es nicht an fremde Fahrzeuge
herantreten oder sich hineinbeugen sollte: Machen Sie Ihrem Kind
klar, dass es völlig in Ordnung ist einfach weiterzugehen, falls
es von Fremden angesprochen wird.
– Wichtig ist, dass Ihrem Kind klar sein sollte, dass nicht jeder
Autofahrer, der nach dem Weg fragt, eine mögliche Gefahr
darstellt.
– Üben Sie ruhig mit Ihrem Kind höflich auf bestimmte Fragen zu
antworten: „Fragen Sie einen Erwachsenen, ich weiß das nicht!“,
bevor es einfach weiter geht.
– Sagen Sie Ihrem Kind, dass es sich sofort und energisch wehren
und laut schreien darf, wenn jemand das Kind festhält und
mitnehmen will. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es in so einem
Fall versuchen soll, ganz schnell zu anderen Leuten zu laufen.

Scheuen Sie sich nicht die Polizei unter dem Notruf 110 zu verständigen, wenn aus Ihrer Sicht eine akute Gefahrensituation vorliegt!

Unser Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz ist übrigens regelmäßig an Kitas und Grundschulen zu Gast und informiert in Vorträgen über die Gefahren von sexualisierter Gewalt zum Nachteil von Mädchen und Jungen. In diesem Rahmen werden auch Tipps zur Schulwegsicherheit gegeben. Die Einrichtungen können Vorträge bei der Kriminalprävention anfragen, am besten per E-Mail an kpo.MaerkischerKreis@polizei.nrw.de. (dill)




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