
Iserlohn. (PM Stadt Is.) Nach dem Weihnachtsfest ist vor dem Jahreswechsel.
Wie an vielen Orten auf der Welt wird auch in Iserlohn das neue Jahr üblicherweise mit einem Feuerwerk begrüßt.
Aus diesem Anlass weist der Bereich Sicherheit und Ordnung darauf hin, dass nicht überall ungehindert Pyrotechnik abgefeuert werden darf: Verboten ist es zum Beispiel in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern oder Anlagen wie zum Beispiel Tankstellen. So steht es in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Aus Sicherheitsgründen weist das Ordnungsamt darauf hin, dass ein angemessener Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern zu den genannten Gebäuden zwingend einzuhalten ist.
Iserlohns Bürgermeister Michael Joithe versteht die Vorfreude auf den Jahreswechsel, bittet aber alle Iserlohnerinnen und Iserlohner um Zurückhaltung beim Abbrennen von Feuerwerken: „Die vergangenen Jahre, in denen es wegen der Corona-Pandemie keine Feuerwerkskörper zu kaufen gab und das Abbrennen teils verboten war, haben gezeigt, dass es auch ohne geht. Damit tun wir alle gemeinsam etwas für den Umwelt-, Tier- und Lärmschutz.“
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