Iserlohn. (PM Agentur für Arbeit) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet im Januar Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht. Die Anzeigepflicht gilt auch für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, jedoch die elektronische Anzeige nutzen können. Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze …
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