Düsseldorf. (PM BdStz) Einige Städte in Nordrhein-Westfalen, darunter z. B. Meerbusch und Dormagen, verzichten in diesem Jahr auf die so genannte Terrassengebühr. Sie ist eine Sondernutzungsgebühr, die Gastronomen zahlen müssen, wenn sie Tische und Stühle zur Bewirtung ihrer Gäste im öffentlichen Raum vor ihren Lokalen aufstellen. „Mit diesem Verzicht unterstützen die Städte aktiv ihre Gastwirte, die von der Corona-Krise besonders …
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