Iserlohn. (PM Stadtwerke Is.) Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt energetische Mindestanforderungen für Gebäude vor. Betroffen sind sowohl Neubauten als auch Immobilien, an deren Fassade zum Beispiel im Zuge von Sanierungsmaßnahmen wesentliche Änderungen vorgenommen werden. In beiden Fällen müssen die Eigentümer nach Ende der Arbeiten nachweisen, dass ein bestimmter Primärenergiebedarf nicht überschritten wird. Berücksichtigt wird dabei der gesamte Energieaufwand des Gebäudes für Heizung, …
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