Märkischer Kreis. (pmk) Die vom Bund beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich tritt deutschlandweit ab dem 15. März in Kraft. Der Märkische Kreis bittet alle Arbeitgeber, ihre Mitarbeitenden, die nicht immunisiert sind, bis Ende März dem Gesundheitsamt zu melden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen und pflegerischen Bereich müssen bis zum 15. März ihren Impfnachweis oder einen …
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