Märkischer Kreis. (pmk) Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind behandelnde Ärzte und befundgebende Labore verpflichtet, bestimmte übertragbare Krankheiten dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten frühzeitig zu verhindern und übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen. Beim Gesundheitsamt des Märkischen Kreises sind im vergangenen Jahr insgesamt 5794 Befunde über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für …
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