Iserlohn. (PM Stadt Iserlohn) Auch der Eingangsraum einer Gaststätte darf nicht zum Raucherraum gemacht werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) jetzt als Eilbeschluss (Az. 4 B 1703/10) entschieden. Demnach dürfen Gastwirte das Rauchen nur in Räumen erlauben, die funktional eigenständig und vom übrigen Gaststättenbetrieb so abtrennbar sind, dass sie von Nichtrauchern nicht einmal gelegentlich betreten werden müssen. Auf …
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