Düsseldorf. (PM Bund der Steuerzahler) Wer Schnee und Eis vor seinem Haus nicht selber räumen kann oder mag und einen Räumdienst beauftragt, kann die Kosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Es handelt sich dabei um haushaltsnahe Dienstleistungen, die in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Lange umstritten war, ob der Steuerbonus nur gilt, wenn der Schnee …
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