Märkischer Kreis. (pmk) Menschen mit Behinderungen können Schutzrechte und Leistungen in Anspruch nehmen, beispielsweise bei der Arbeit, beim Fahren mit Bus und Bahn oder bei der Steuer. Ausschlaggebend ist dafür der Grad der Behinderung. Die Feststellung einer Schwerbehinderung übernimmt der Fachdienst Schwerbehindertenrecht des Märkischen Kreises in Altena. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. …
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