Dortmund. (PM Stadt Do.) Im November stehen drei stille Feiertage an. Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund weist auf die Verbote am Allerheiligentag (1. November), Volkstrauertag (17. November) und Totensonntag (24. November) hin Die Verbote gelten hier zusätzlich zum allgemeinen Sonntag- und Feiertagsschutz. Verboten an diesen drei stillen Feiertagen sind: – Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5 bis 18 …
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