
Frankfurt. (PM VFL / PM Union) Das DFB-Sportgericht hat dem Einspruch des VfL Bochum 1848 gegen die Wertung des Bundesligaspiels vom 14. Dezember 2024 beim 1. FC Union Berlin (1:1) stattgegeben und den Blau-Weißen nachträglich zwei weitere Punkte zugesprochen.
Die Partie wird mit 2:0 für den VfL gewertet – dies ergab die mündliche Verhandlung am heutigen Donnerstag auf dem DFB-Campus in Frankfurt am Main.
Hintergrund: VfL-Torhüter Patrick Drewes war beim Auswärtsspiel von einem Feuerzeug, welches aus dem Berliner Fanblock geworfen wurde, am Kopf getroffen worden und konnte danach nicht mehr weiterspielen. Da das Wechselkontingent zu diesem Zeitpunkt bereits erschöpft war, mussten die Bochumer nach Wiederaufnahme die Partie, mit einem Mann weniger – und mit Feldspieler Philipp Hofmann im Tor, zu Ende bringen. Aufgrund der unverschuldeten Benachteiligung hatte der VfL Einspruch gegen das Resultat eingelegt.
In seiner Urteilsbegründung erläuterte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stefan Oberholz: „Wir sind uns bewusst, dass eine Umkehrung des Spielergebnisses das letzte Mittel sein muss. Die Umstände haben aber kaum andere Möglichkeiten zugelassen, der VfL Bochum ist unverschuldet geschwächt worden durch das Fehlverhalten eines Anhängers von Union Berlin. Wir gehen in der Nachbetrachtung davon aus, dass ein Spielabbruch erforderlich gewesen wäre.“
VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: „Es ist weiterhin äußerst bedauerlich, dass es überhaupt zu diesem Vorfall und der daraus entstandenen Verhandlung gekommen ist. Am Ende sind wir natürlich trotzdem erleichtert darüber, dass das DFB-Sportgericht zu dem aus unserer Sicht einzig richtigen Urteil gekommen ist, das nach der detaillierten Aufarbeitung der Vorkommnisse möglich war. Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie ärgerlich solch ein Strafmaß für den betroffenen Klub ist, sind aber dennoch der Auffassung, dass eine weitere Häufung dieser Unsitte nur mit maximaler Konsequenz verhindert werden kann.“
„Dieses Urteil widerspricht unserer Rechtsauffassung, dass das Spiel nach Entscheidung des Schiedsrichters ordnungsgemäß mit dem sportlichen Ergebnis von 1:1 beendet wurde und keine Umstände vorliegen, die eine Änderung des Ergebnisses durch das DFB-Sportgericht begründen könnten“, so Christian Arbeit, Geschäftsführer Kommunikation des 1. FC Union Berlin. „Wir werden nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen entscheiden.“
Union Berlin geht in die Revision
Erklärung des Präsidiums:
Union legt Berufung gegen Sportgerichtsurteil ein
Der 1. FC Union Berlin wird gegen die Umwertung des Bundesliga-Spiels gegen den VfL Bochum durch das Urteil des DFB-Sportgerichts Berufung einlegen. Das entschied das Präsidium des Vereins am heutigen Donnerstagabend.
Union-Präsident Dirk Zingler begründet die Entscheidung: „Es ist schon schlimm genug, dass Personen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen immer wieder Gegenstände auf Bühnen, in Innenräume oder auf den Rasen werfen. Leider ist das durch keinen Veranstalter zu verhindern. Umso wichtiger ist es, diese Personen zu identifizieren, aus der Veranstaltung zu entfernen und mit der höchstmöglichen Strafe zu belegen, um potenzielle Nachahmer davon abzuhalten.
Viel schlimmer ist es jedoch, wenn jemand versucht, sich aus diesen für keinen Veranstalter zu verhindernden Ereignissen einen Vorteil zu verschaffen, insbesondere dann, wenn auch unbeteiligte Dritte dadurch erheblich benachteiligt werden. Das ist hier der Fall: Der eigentliche unsportliche Skandal hat nach dem Ereignis auf dem Rasen und heute vor Gericht stattgefunden.
Wir werden daher alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und gegen das heutige Urteil vorgehen. Dieses Urteil schadet dem Fußball enorm, wird das nicht zu akzeptierende Werfen von Gegenständen aber nicht verhindern. Vielmehr setzen wir uns der Gefahr aus, dass in Zukunft nicht die sportlichen Leistungen der Mannschaften entscheiden, wie ein Spiel ausgeht, sondern mögliche Schmähungen, Beleidigungen, Rauch oder eben der Wurf eines Gegenstandes.
Ob für eine Seite eine Beeinträchtigung oder Schwächung vorliegt, ob das Spiel abgebrochen oder fortgesetzt wird, muss immer in der alleinigen Entscheidung des Unparteiischen liegen. Wenn die nutznießende Partei ihre Schwächung selber erklären kann, brauchen wir keine unparteiischen Schiedsrichter mehr und dem Betrug bzw. einem Schmierentheater ist Tür und Tor geöffnet. Die benachteiligten Parteien werden nie in der Lage sein, das Gegenteil zu beweisen.
Das heutige Urteil zeigt zudem, dass die oft benutzte „Hinzurechnung“ eines Ereignisses zu einem Verein fragwürdig, oft sogar falsch ist. Wenn die Konsequenzen daraus sich sogar zu Lasten unbeteiligter Vereine erstrecken, wird es vollkommen absurd.“
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