Weiterentwicklung des Schulbereiches Nußberg / Gerlingsen: Beschluss des Rates am 13. Dezember

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Iserlohn. (PM Stadt Is.) Der Rat der Stadt Iserlohn hat sich in seiner Sitzung am 13. Dezember erneut mit dem Thema „Zukünftige räumliche Anbindung der Gesamtschule Iserlohn am Standort Nußberg und des Grundschulverbundes Nußberg/Gerlingsen“ befasst.

Nach ausführlicher Diskussion hat er schließlich auf Antrag des CDU-Ratsmitgliedes Eva-Barbara Kirchhoff folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Gesamtschule Iserlohn wird am Nußberg zusammen geführt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Planungen für einen möglichen Verbleib der Grundschule Nußberg an ihrem Standort zu prüfen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauplanungsrechtliche Umsetzbarkeit zu überprüfen.
Abgestimmt wurde wie folgt: einstimmig bei 3 Enthaltungen

Wie geht es jetzt weiter?
Mit dem jetzt gefassten Ratsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes für die Zusammenführung der Gesamtschule am Nußberg zu beginnen und gleichzeitig zu prüfen, ob es dabei möglich ist, dass die Grundschule Nußberg an ihrem Standort bleibt.

Zunächst sind verschiedene Teilprüfungen erforderlich, ein Verkehrskonzept und ein Lärmschutzgutachten müssen erarbeitet werden und eine Artenschutzprüfung muss erfolgen. Diese Teilprüfungen sind umfangreich und zeitintensiv, ihre Ergebnisse jedoch unbedingt nötig, um ein rechtssicheres Bauleitplanverfahren durchführen zu können.

Insbesondere muss untersucht werden, wie eine verkehrssichere Erschließung des Schulstandortes Nußberg erreicht werden kann. Dabei müssen alle Verkehrsarten berücksichtigt werden (Fußgänger, ÖPNV, PKW-Verkehr). Im Hinblick auf die Erweiterung der Gesamtschule und somit steigende Schülerzahlen steht zudem die Frage im Vordergrund, wie der Hol- und Bringverkehr abgewickelt werden kann. Diese Fragestellung ist umso komplexer, je mehr Schüler am Standort Nußberg zur Schule gehen. Welche Maßnahmen – durchaus auch gravierende Verkehrs-Infrastruktur-Maßnahmen – vom Gutachter vorgeschlagen werden und welche zusätzlichen Kosten hierdurch entstehen, kann heute noch nicht abgesehen werden und muss in dem dafür vorgesehen Verfahren abgearbeitet werden.

Die Vergabe dieses Gutachtens könnte frühestens mit dem notwendigen Vorlauf im April 2017 erfolgen. Es wird eine Bearbeitungszeit von zirka sechs Monaten kalkuliert. Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanänderung könnte dann Ende 2017/Anfang 2018 erfolgen – die Offenlage daran anschließend. Mit dem Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes ist dann Mitte 2018 zu rechnen. Der ebenfalls betroffene Flächennutzungsplan muss lediglich berichtigt werden, da das Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches durchgeführt werden soll.

Parallel zum Bauleitplanverfahren wird das Kommunale Immobilien Management die für die Zusammenlegung der Gesamtschule erforderlichen Um- und Neubauten planen. Mit einer Baugenehmigung kann Mitte 2018 gerechnet werden.

Im Haushaltsjahr 2017 fallen Kosten für die Planung und die Vergabe von Gutachten an.

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