Wie klappt es denn eigentlich so mit … dem Anspruch auf einen Betreuungsplatz?

© by Märkischer Kreis, Raffi Derian

Iserlohn. (ISN) Seit fast vier Jahren, genauer gesagt seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Dieser kann in einer Kindertageseinrichtung (KiTa) oder in der Kindertagespflege bei einer Tagesmutter, einem Tagesvater oder in einer Großtagespflegestelle sein. Ziel war es damals ein, wie es so schön heißt, bedarfsgerechtes Angebot für Kinder in den ersten drei Lebensjahren auf die Beine zu stellen.

In Iserlohn wurden in diesem Jahr Anfang Januar wieder die sogenannten KiTa-Karten an die Eltern verschickt. Die Bescheide, ob Eltern ab August einen KiTa-Platz für ihr Kind erhalten haben, sind in der Regel im Februar ergangen.

Wir würden gerne wissen:
Wie klappt es denn so mit dem Anspruch auf einen Betreuungsplatz?
Haben Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind problemlos gefunden?
Hatten Sie als Eltern eventuell sogar eine Wahlmöglichkeit?
Wie frühzeitig mussten Sie sich um einen Betreuungsplatz bemühen? Mussten KiTa´s Absagen erteilen oder Eltern auf eine Warteliste setzen?
Stimmt es, dass es noch immer viele Eltern gibt, die händeringend einen Betreuungsplatz suchen?

Wir freuen uns über hoffentlich viele Meinungen und Erfahrungen via Facebook und Twitter.

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