15,8 Millionen Euro für 2025 und etwa 9,8 Millionen Euro Defizit für 2026: Kreistag entscheidet über Verlustausgleich der Märkischen Kliniken

Ebenfalls im Kreistag am 13. Juni geht es um die Zukunft des On-Demand-Angebots in Meinerzhagen. -© Ulla Erkens / Märkischer Kreis

Märkischer Kreis. (IN / PMK) Am Donnerstag, dem 13. Juni, wird im Kreistag des Märkischen Kreises eine Entscheidung über den finanziellen Ausgleich der erwarteten Verluste der Märkischen Kliniken für die Jahre 2025 und 2026 getroffen.

Die Kliniken rechnen mit einem Defizit von bis zu 15,8 Millionen Euro für 2025 und etwa 9,8 Millionen Euro für 2026. Um diese Verluste auszugleichen, hat die Kreisverwaltung drei Vorschläge erarbeitet:

Vollständiger Ausgleich über den Kreishaushalt.
Vollständiger Ausgleich über die Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH (MKG).
Für 2025 ein Ausgleich von bis zu 15,8 Millionen Euro über die MKG und für 2026 ein Ausgleich von bis zu 9,8 Millionen Euro über den Kreishaushalt.

Im Kreisausschuss wurde noch keine Entscheidung getroffen, da die Fraktionen weiteren Abstimmungsbedarf sehen. Die endgültige Entscheidung wird somit im Kreistag gefällt.

Weitere wichtige Themen im Kreistag

Ein weiteres Thema im Kreistag betrifft die Zukunft des On-Demand-Angebots „BEA“ in Meinerzhagen. Dieses Projekt, das durch eine App flexible Fahrtenplanung und -buchung ermöglicht, läuft seit dem 27. März 2023 und wurde gut angenommen. Es wurde durch Fördermittel des Landes in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro und einen Eigenanteil des Kreises von 436.745 Euro finanziert. Da das Förderprogramm des Landes zum 31. Dezember endet, hat die WB Westfalen-Bus GmbH der Märkischen Verkehrsgesellschaft ein Angebot für einen Weiterbetrieb unter reduzierten Einsatz- und Bedienzeiten gemacht. Dies würde einen jährlichen Zuschussbedarf von etwa 500.000 Euro für den Kreis bedeuten. Die Politik möchte deshalb kostengünstigere Alternativen prüfen lassen.

Auch die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Märkischer Kreis war ein Thema im Kreisausschuss. Dabei soll unter anderem geprüft werden, inwieweit Taxi- und Mietwagenunternehmen in die Planung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) integriert werden können und für welche Maßnahmen Fördermittel beantragt werden können. Eine Bürgerbeteiligung und die Berücksichtigung von Hinweisen aus dem Kundenbarometer NRW sind ebenfalls geplant. Der Prozess soll von einem Gutachter begleitet werden, und die Politik strebt eine Ergebnisfindung und Beschlussfassung noch im Jahr 2025 an.




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