
Hamm (ots) Am späten Freitagabend (10. Oktober) hat eine 19-Jährige in einem Zug mehrere Menschen mit einem Pfefferspray verletzt.
Die Bundespolizei hat Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen sie eingeleitet.
Weil sie sich von einer Personengruppe im Regionalexpress 1 belästigt und bedrängt fühlte, hat die 19-jährige Deutsche ein Reizstoffsprühgerät in Form einer Pistole gezogen und Pfefferspray im Zug versprüht. Dabei hat sie einen unbeteiligten 22-Jährigen durch Reizgas am im Gesicht verletzt. Nach Einfahrt des Zuges in den Hauptbahnhof setzte die Hammerin auf dem Bahnsteig das Tierabwehrspray erneut ein und verletzte dabei eine weitere Person. Die alarmierte Bundespolizei stellte das Reizstoffpistole sicher. Ob weitere Personen durch den Reizstoffeinsatz verletzt wurden, ist nicht bekannt.
Das Führen von Anscheinswaffen ist nach dem Waffengesetz verboten. Derartige echt aussehende Waffen können drastische Maßnahmen der Polizei bis hin zum Einsatz der Schusswaffe auslösen.
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