25 Fahrer mit Handy am Steuer

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Nachrodt-Wiblingwerde. (ots) Die Polizei hat am Dienstag bei Kontrollen in Nachrodt-Wiblingwerde 25 Fahrerinnen oder Fahrer erwischt, die während der Fahrt telefonierten oder elektronische Geräte benutzten.

Im Rahmen der europaweiten Kontrollaktion „Roadpol – Focus on the Road“ hat die Altenaer Polizei am Dienstag eine längere Kontrollaktion mit Schwerpunkt an der B 236 in Nachrodt durchgeführt. Die Polizeibeamten schrieben insgesamt 33 Anzeigen. In den weitaus meisten Fällen ging es um die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer. Hinzu kamen Rotlicht- und Gurtverstöße sowie Fehler beim Überholen.

Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, der sollten seinen Fokus tatsächlich immer auf die Straße richten. Wer bei Tempo 50 nur zwei Sekunden lang WhatsApp-Nachrichten checkt, sieht 30 Meter lang nicht, was vor ihm passiert. Wer zwei Sekunden die neuen Instagram-Stories auf dem Fahrradsattel liest, hat schnell 10 Meter im Tunnelblick zurückgelegt. Dabei entgeht, ob der Vordermann bremst, die Ampel auf Rot springt oder plötzlich ein Kind auf die Fahrbahn läuft. Ablenkung am Steuer bildet eine immer größere Unfallgefahr. In den offiziellen Statistiken der Polizei taucht Ablenkung zwar erst sehr weit unten als Unfallursache auf. Die Polizei geht jedoch von einer hohen Dunkelziffer aus: Selten räumen Fahrer nach einem Unfall ein, gerade eine WhatsApp verschickt zu haben. US-Amerikanische Forscher führen 13 Prozent der tödlichen Unfälle auf Nutzung des Smartphones zurück. Untersuchungen belegen jedenfalls, dass 55 Prozent aller Autofahrer ihr Smartphone regelmäßig am Steuer benutzen. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar erschreckende 85 Prozent. Durchschnittlich verfasst jeder sechste Autofahrer während der Fahrt eine Textnachricht – jüngere Fahrer noch häufiger. Psychologen sprechen dabei von suchtähnlichen Verhaltensweisen, bedingt durch den Druck ständiger Erreichbarkeit und dem Wunsch digitaler Teilhabe.

Das Bußgeld für die Benutzung elektronischer Geräte als Führer eines Kraftfahrzeuges liegt bei 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister. Bei einer hinzutretenden Gefährdung kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. Verstöße gegen § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung werden beim Führen eines Kraftfahrzeuges als schwerwiegende Verstöße eingestuft. Sie können in Extremfällen zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Für Radfahrer liegt das Verwarngeld bei 55 Euro. Bei wiederholten Verstößen drohen zudem noch höhere Bußgelder, Fahrverbote und für Unbelehrbare auch der Entzug der Fahrerlaubnis. (cris)

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