Stadt Iserlohn verzichtet auf Parkgebühren

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Iserlohn. (PM Stadt Is.) Um die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Einzelhandel abzufedern, wird die Stadt Iserlohn ab kommendem Montag bis Ende April im gesamten Stadtgebiet auf Parkgebühren verzichten.

Hiermit reagiert die Stadt auf die am Mittwoch durch Bund und Land getroffene Entscheidung, die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern ab dem 20. April zuzulassen. Dieser Vorschlag des Verwaltungsvorstandes findet breite Zustimmung bei den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen. Nahezu alle Fraktionsvorsitzenden sowie auch die stellvertretenden Bürgermeister haben heute ihre Zustimmung zu dieser Maßnahme erklärt. Die erforderliche Änderung der Parkgebührenordnung soll in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am kommenden Dienstag, 21. April, erfolgen und rückwirkend ab Montag, 20. April, Gültigkeit haben.

Auch in den Parkhäusern „Altstadt“ und „City“ der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung wird vom 20. April bis einschließlich 30. April kostenfreies Parken ermöglicht, um die Initiative der Stadt Iserlohn zu unterstützen. Die Parkkunden können von Montag bis Samstag von 7.30 bis 20.30 Uhr die Parkhäuser nutzen. Die Schranken bleiben in Betrieb. Bei der Einfahrt wird wie üblich ein Ticket gezogen, das innerhalb der Öffnungszeiten für einen Tag gültig ist und zur kostenfreien Ausfahrt berechtigt.

„Die behutsame Wiedereröffnung des örtlichen Einzelhandels ist von hoher Bedeutung für die Unternehmen und die Bevölkerung. Deshalb möchten wir mit dem Verzicht auf die Parkgebühren bewusst ein Zeichen setzen zu Gunsten unserer Stadtzentren in Iserlohn und Letmathe“, erklärt der Erste Beigeordnete Michael Wojtek, der zugleich an die Besucher des Handels appelliert, die Corona-Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen weiterhin unbedingt einzuhalten.

Um eine Belegung der öffentlichen Stellplätze mit Dauerparkern zu unterbinden, sind Besucher der Innenstadt ab Montag verpflichtet, Parkscheiben in ihren Fahrzeugen auszulegen. Die gebührenfreie Höchstparkdauer beträgt drei Stunden, soweit vor Ort nichts anderes geregelt ist.

Überdies findet weiterhin eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch das Ordnungsamt statt. Auch in der gebührenfreien Zeit bis Ende April wird es nicht hingenommen, wenn Autofahrer Feuerwehrzufahrten blockieren, ihr Fahrzeug im absoluten Halteverbot abstellen oder für Menschen mit Behinderung reservierte Stellplätze ungerechtfertigt nutzen.

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