Samstag , 20 Dezember 2025

Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen

Agentur für Arbeit JobcenterIserlohn. (PM Agentur für Arbeit) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet im Januar Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht. Die Anzeigepflicht gilt auch für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, jedoch die elektronische Anzeige nutzen können.

 

Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen, die abhängig von der Beschäftigungsquote ist.

 

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im abgelaufenen Kalenderjahr 2013 haben die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2014 Zeit, ihrer zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen.

 

Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen und somit beschäftigungspflichtig sind, erhalten bis Mitte Januar die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM.

Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Arbeitgeber finden dort hierunter Informationen zur Installation sowie Anwendung des Programms.

 

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, diese über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern.

 

Für weitere Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer stehen in der Agentur für Arbeit Iserlohn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Agentur für Arbeit Iserlohn und Jobcenter Märkischer Kreis unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung.

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