
Iserlohn. (IN / PM Stadt Is.) Die Stadt Iserlohn wird ab dem 20. Juni neue Grundsteuerbescheide verschicken, da der Rat der Stadt Iserlohn in seiner Sitzung am 19. März eine Erhöhung der Grundsteuer B beschlossen hat.
Diese Entscheidung wurde aufgrund der schwierigen Haushaltslage der Stadt getroffen. Die Grundsteuer B, die seit über zehn Jahren stabil bei 496 Hebesatzpunkten lag, wird zum 1. Januar 2024 auf 589 Hebesatzpunkte angehoben.
Die neue Satzung zur Festsetzung der Grundsteuer wurde bereits bekanntgemacht. Die geänderten Grundsteuerbescheide werden daher ab dem 20. Juni versandt. Die angepasste Grundsteuer für das erste Halbjahr 2024 wird nachträglich erhoben und ist zum 1. Juli fällig. Die Zahlungen für das zweite Halbjahr erfolgen wie gewohnt am 15. August und 15. November.
Für weitere Informationen steht das Team des Bereiches Steuern und Gebühren der Stadt Iserlohn zur Verfügung. Sie können das Team per E-Mail unter steuern@iserlohn.de erreichen.
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