
Bochum. (IN / PM VFL) Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt.
Diese Entscheidung erfolgte nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss. Von der Gesamtstrafe können 3.330 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Der Vorfall, der zur Strafe führte, ereignete sich beim Heimspiel gegen den VfB Stuttgart am 20. Januar 2024. In der 12. Minute wurden aus dem VfL-Fanblock Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, was eine mehrminütige Unterbrechung des Spiels zur Folge hatte.
Der VfL Bochum 1848 hat dem Strafantrag zugestimmt, wodurch das Urteil rechtskräftig ist.
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